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Sekte
13.09.2013

Zwölf Stämme: Gericht hört Eltern an

Im bayerischen Klosterzimmern lebt die umstrittene Glaubensgemeinschaft der «Zwölf Stämme». Das Familiengericht Ansbach will die Anhörungen der Eltern innerhalb eines Tages abschließen.
Foto: Daniel Karmann (dpa)

Nach dem vorläufigen Entzug des Sorgerechts für die Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" beginnen am heutigen Freitag bei den Familiengerichten die Anhörungen der Eltern.

Zunächst will das Amtsgericht Ansbach wegen zehn Kindern verhandeln, die in der vergangenen Woche von den Behörden aus der Gemeinschaft der "Zwölf Stämme" im mittelfränkischen Wörnitz geholt wurden.

Das Amtsgericht Nördlingen will ab kommenden Mittwoch die Mütter und Väter 30 weiterer Buben und Mädchen anhören, die vom schwäbischen Gutshof Klosterzimmern in Deiningen (Landkreis Donau-Ries) stammen. Während die Verfahren in Nördlingen mehrere Tage dauern werden, will das Familiengericht Ansbach die Anhörungen noch heute abschließen.

Zwölf Stämme: Kinder in Pflegeheimen

Nach erneuten Berichten über Gewalt an Kindern bei der hatten die Gerichte angeordnet, dass die insgesamt 40 Kinder und Jugendlichen im Alter von wenigen Monaten bis 17 Jahre abgeholt und in Pflegefamilien untergebracht werden. Bereits seit Jahren gibt es Prügelvorwürfe gegen die Sekte, ein Ermittlungsverfahren wurde von der Augsburger Staatsanwaltschaft allerdings erst im August eingestellt.

Großeinsatz der Polizei bei der Glaubengemeinschaft "Zwölf Stämme" in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) am 5. September 2013: Die Beamten nahmen alle Kinder der Gruppe mit.
25 Bilder
Polizeieinsatz bei den "Zwölf Stämmen"
Foto: Dieter Mack

Sekte weißt Vorwürfe zurück

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren eingeleitet. Die Sekte hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Auf der Homepage der Gemeinschaft wird die Polizeiaktion in Klosterzimmern und Wörnitz als "staatlicher Kinderraub" bezeichnet. (dpa/lby)

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