Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Sicherheit: Videoüberwachung in Bayern soll ausgebaut werden

Sicherheit
08.04.2017

Videoüberwachung in Bayern soll ausgebaut werden

34 fest installierte Kameras betreibt die Polizei landesweit. Über 500 Kameras laufen laut Innenministerium in bayerischen Kommunen.
Foto: Roland Weihrauch, dpa

Der Freistaat will die Videoüberwachung ausbauen. Es sollen mehr Kameras installiert werden, die Gesichter und Verhaltensmuster erkennen. Datenschützer kritisieren das.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will die Videoüberwachung im Freistaat ausbauen. Wie er gestern in Ingolstadt mitteilte, sei geplant, dort mehr Polizeikameras fest zu installieren, wo „besondere Sicherheitsgefahren“ bestünden. (Einen ausführlichen Bericht zu Ingolstadt lesen Sie hier.) Sei es durch mögliche Terroranschläge oder durch Kriminelle. Wo genau das sein wird, erarbeitet derzeit eine von Herrmann eingesetzte Expertengruppe. Die Polizeipräsidien sollen Vorschläge machen.

Der Ausbau ist Teil des kürzlich vom Kabinett beschlossenen Konzeptes „Sicherheit durch Stärke“. Grundlage für die Ausweitung sei laut Herrmann der kürzlich von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Entwurf eines Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes.

Mobile Videoüberwachung soll ausgeweitet werden

Es soll im Freistaat aber nicht nur mehr als die bislang 34 von der Polizei landesweit betriebenen Kameras geben. Auch die „mobile, temporärere Videoüberwachung“ soll ausgeweitet werden. Es gibt bisher drei dieser transportablen Anlagen. Sie kommen zum Beispiel auf Volksfesten wie der Wiesn oder an Brennpunkten der Drogenkriminalität zum Einsatz. Ein viertes, aufrüstbares System wird nun angeschafft. Denn Herrmann möchte künftig auch Software einsetzen, die zur Fahndung ausgeschriebene Personen oder auffällige Verhaltensweisen automatisch erkennen kann. Das Bayerische Landeskriminalamt arbeite zudem daran, Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung zu verbessern.

Schließlich soll es der Polizei ermöglicht werden, besser auf die über 500 Kameras der bayerischen Kommunen – zum Beispiel an Kliniken oder Rathäusern – zuzugreifen. Gleiches gilt für die fast 2000 Kameras in den U-Bahnhöfen von München und Nürnberg. Vermehrt genutzt werden sollen zudem auch die Kamerasysteme im öffentlichen Personennahverkehr. Sei es in Bahnen oder Bussen. Beispiel Ingolstadt: Herrmann stellte in der Leitzentrale der Verkehrsgesellschaft (INVG) ein Konzept vor, das Schule machen soll. Die INVG hat an sieben Stellen im Stadtgebiet Kameras installiert. Die Polizei kann bei Bedarf nun live darauf zugreifen.

Der Nutzen der ausgeweiteten Videoüberwachung liegt aus Sicht des Innenministers auf der Hand. Und zwar nicht nur bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder europaweiten Fahndungen wie der nach dem Berlin-Attentäter Anis Amri, sondern auch bei kleinen Vergehen wie etwa Taschendiebstählen.

Datenschützer kritisieren Überwachung mit Gesichtserkennung

Kritik und Zweifel an der Verfassungskonformität der ausgeweiteten Formen der Videoüberwachung wurden erst kürzlich auf der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in der sogenannten „Göttinger Erklärung“ formuliert. Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, hatte nach der Konferenz mitgeteilt: „Die Datenschützer sehen die Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung schon deshalb kritisch, weil es gegenwärtig an den dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen fehlt. Personen können mit dieser Technik nicht nur beobachtet, sondern auch automatisiert identifiziert werden. Das hat schwere Grundrechtseingriffe zur Folge. Zudem sind bisher falsche Identifizierungen keine Seltenheit.“

Die INVG speichert laut Geschäftsführer Robert Frank die Videoaufnahmen für sieben Tage. Der städtische Datenschutzbeauftragte prüfe unangemeldet, ob die Videos auch tatsächlich vernichtet würden. Die Ingolstädter Polizeiinspektion speichert ihre Videos laut Inspektionsleiter für drei Wochen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.