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  3. Umfrage-Affäre: Staatskanzlei unterliegt vor Gericht

Umfrage-Affäre
07.06.2011

Staatskanzlei unterliegt vor Gericht

Verfassungsgerichtshof gibt SPD-Fraktionschef Rinderspacher recht: Bis auf eng begrenzte Ausnahmen ist die Regierung gegenüber dem Landtag zur Auskunft verpflichtet

München Die bayerische Staatskanzlei hat in der sogenannten Umfrage-Affäre eine weitere Niederlage einstecken müssen. Nachdem schon der Oberste Rechnungshof gerügt hatte, dass die Staatskanzlei auf Kosten des Steuerzahlers Meinungsumfragen in Auftrag gegeben hatte, die möglicherweise vor allem der CSU nutzten, unterlag die Regierung gestern auch vor dem höchsten bayerischen Gericht. Der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Präsident Karl Huber stellte fest, dass die Regierung die Rechte der Opposition im Landtag verletzt hat, weil sie Fragen von SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher zu den umstrittenen Umfragen („Resonanzstudien“) zunächst nicht beantwortet hatte.

Der SPD-Politiker zeigte sich erfreut über das Urteil. „Das ist ein guter Tag, nicht nur für die SPD, sondern für den Parlamentarismus und die Demokratie in Bayern“, sagte Rinderspacher. Er hatte das Verfahren ins Rollen gebracht.

Freie Wähler, Grüne und auch die Regierungspartei FDP stimmten in den Jubel ein. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger kommentierte: „Der Machtmissbrauch der CSU wurde in die Schranken gewiesen.“ Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Margarete Bause, sprach von einer „herben Niederlage für Seehofers Staatskanzlei“ und erklärte: „Die Verfassungsrichter haben erneut deutlich gemacht, dass die Regierung mit den verfassungsmäßig verbrieften Auskunftsrechten der Opposition nicht nach Gutsherrenart verfahren kann.“

Und die Generalsekretärin der bayerischen FDP, Miriam Gruß, sagte: „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs bestätigt erneut das unrühmliche Verhalten der CSU. Die Staatskanzlei hat mit den Resonanzstudien nicht nur Regierungs- und Parteiinteressen in unzulässiger Weise vermengt, sondern dann auch noch versucht, den Vorgang unter den Teppich zu kehren.“

Dass sich die FDP in dieser Frage bei der Opposition einreiht, hat, wie mehrfach berichtet, einen einfachen Hintergrund: In der Auswertung ihrer Umfragen hatten die Meinungsforscher der CSU auch Ratschläge gegeben, wie sie sich im politischen Wettstreit gegenüber der FDP verhalten solle. Die besagte Studie war, obwohl die FDP damals längst mitregierte, zunächst auch vor den Liberalen geheim gehalten worden.

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Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer gab sich nach dem Urteil gestern demonstrativ gelassen. Auf Frage unserer Zeitung sagte er, das Urteil entspreche seiner Erwartung. Es betreffe allerdings nicht die Frage der Rechtmäßigkeit solcher Studien, sondern nur die Frage der Auskunftspflicht der Regierung. Entsprechende Konsequenzen, so Seehofer, habe er „bereits vor dem Urteil gezogen.“ Der Ministerpräsident beteuerte: „Ich habe mit dem, was ich tue – mit Ausnahme von Personalangelegenheiten – kein Problem, wenn es an die Öffentlichkeit kommt.“

Herausgerückt hatte die Staatskanzlei die Resonanzstudien aus den Jahren 2006, 2007 sowie 2008/09 freilich erst im Sommer 2010, nachdem Rinderspacher Verfassungsklage erhoben hatte. Ihr Versuch, damit ein Grundsatzurteil abzuwenden, scheiterte. Die Richter entschieden, dass die Staatsregierung alle Fragen von Abgeordneten beantworten muss, sofern sie nicht den „Kernbereich der Exekutive“, also insbesondere die „interne Willensbildung“ der Regierung betreffe.

Abgeschlossen ist der Streit um die Umfragen mit dem Urteil noch nicht. Der möglicherweise größte Ärger droht der CSU aus Berlin: Bundestagspräsident Norbert Lammert prüft, ob ein Fall von verdeckter Parteienfinanzierung vorliegt. Sollte das so sein, könnte die CSU mit bis zu 1,1 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden.

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