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  3. Steuerhinterziehung: Goldfinger-Prozess: Im Zweifel gegen die Angeklagten?

Steuerhinterziehung
06.07.2020

Goldfinger-Prozess: Im Zweifel gegen die Angeklagten?

Ist das umstrittene „Goldfinger“-Steuersparmodell zweier Münchner Anwälte strafbar? Darum geht es im Augsburger Mammutprozess.
Foto: obs/Umicore

Plus Wurde im Verfahren um Steuerhinterziehung objektiv ermittelt und alle entlastenden Umstände geprüft? Die Zeugenaussage eines Steuerfahnders nährt daran Zweifel.

Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gerne, sie sei „die objektivste Behörde der Welt“. Das liegt daran, dass sie gesetzlich verpflichtet ist, in ihren Ermittlungen nicht nur belastende Umstände zu prüfen, sondern auch die entlastenden. Soweit die Theorie. In der Praxis haben manche Menschen, die in die Mühlen einer Strafverfolgung geraten, so ihre Zweifel, ob in ihrem Fall auch entlastende Umstände ermittelt oder berücksichtigt worden sind. Das hat in den vergangenen Jahren zu einem gewissen Trend des Begriffs „Justizopfer“ geführt und den Justizbehörden einen Vertrauensverlust eingebracht.

Das große Goldfinger-Verfahren um angeblich milliardenschwere Steuerhinterziehung hätte das Zeug dazu, das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Wenn es der Staatsanwaltschaft gelänge, vermeintlich gierigen Anwälten nachzuweisen, dass sie für vermeintlich gierige Millionäre ein illegales Steuersparmodell entworfen haben, dann wäre das ein Sieg für Moral und Gerechtigkeit. Das Problem ist: So wie die Dinge derzeit stehen, ist so ein Nachweis nicht absehbar. Ja, es ist noch nicht einmal geklärt, ob das von den Münchner Anwälten Martin H. und Diethard G. aufgesetzte Goldfinger-Modell strafrechtlich relevant ist.

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