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  3. Steuerhinterziehung: Goldfinger-Prozess wird eingestellt: Die Angeklagten zahlen keinen Cent

Steuerhinterziehung
08.01.2021

Goldfinger-Prozess wird eingestellt: Die Angeklagten zahlen keinen Cent

War der Goldfinger-Trick ein legales Steuersparmodell oder Steuerhinterziehung? Das spektakuläre Augsburger Verfahren wird nun eingestellt.
Foto: Bundesbank, dpa

Plus Der Goldfinger-Prozess um milliardenschwere Steuerhinterziehung endet mit einem Debakel für die Augsburger Staatsanwaltschaft. Den Freistaat Bayern könnte das teuer zu stehen kommen.

Nach mehr als einem Jahr endet der Augsburger Goldfinger-Prozess um angeblich milliardenschwere Steuerhinterziehung mit einem Donnerschlag: Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, die Angeklagten müssen nicht einmal eine Geldauflage zahlen. Das haben mehrere zuverlässige Quellen aus der Justiz unserer Redaktion bestätigt. Demnach haben sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach wochenlangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen auf diese Lösung geeinigt. Nach unseren Recherchen hat das spektakuläre Ergebnis die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft München und des bayerischen Justizministeriums. Erst am kommenden Montag soll es öffentlich gemacht werden.

Rechtsanwalt Richard Beyer verteidigt im Goldfinger-Prozess den angeklagten Anwalt Martin H.
Foto: Ulrich Wagner

Viele weitere Goldfinger-Prozesse in Augsburg hätten folgen sollen

Für die Augsburger Staatsanwaltschaft ist das eine herbe Niederlage. Acht Jahre lang haben deren Ermittler zusammen mit Steuerfahndern an dem Fall gearbeitet. Sie wollten nachweisen, dass das nach dem bekannten James-Bond-Film benannte Goldfinger-Steuersparmodell strafbar ist. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens gab es Anfang 2018 eine bundesweite Großrazzia, in deren Folge sieben Rechtsanwälte und Steuerberater teils für Monate in U-Haft saßen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

08.01.2021

Das Finanzgericht hat entschieden, dass das Sparmodell legal ist.

Die Staatsanwaltschaft hat schlampig ermittelt und trotz immer mehr offensichtlicher Fehler und nach dem Urteil des Finanzgerichts an der Anklage festgehalten, obwohl auch das Gericht nicht von der Anklage überzeugt war. Sturheit, ja die Versessenheit jemand verurteilen zu lassen, was aber nach dem Finanzgerichts aber gesetztmäßig war. Eine Schande, was die Staatsanwaltschaft veranstaltet hat. Die Angeklagten saßen in Untersuchungshaft, ihre Kanzlei wurde durch das Verfahren erheblich beschädigt. Zurecht wird hier eine Entschädigung fällig. Denn wer geht denn zu einem Steuerberater, der jahrelang von der Justiz verfolgt wurde und auch in Untersuchungshaft war, auch wenn die Vorwürfe abstrus waren? Letztlich wurden ja offensichtlich nicht ganz legal auch Unterlagen der Mandanten der Steuerkanzlei beschlagnahmt. Der Ruf ist hin.

08.01.2021

Der "Rechtsstaat" am Tiefpunkt! Mehr und mehr gleicht Deutschland nach 16 Jahren Merkel einem "failed state"!