Im Goldfinger-Prozess wird jetzt gegen Steuerfahnder ermittelt
Plus Haben Beamte in Finanzgerichtsverfahren falsch ausgesagt? Nicht nur gegen die Steuerfahnder wurden Strafanzeigen gestellt, sondern auch gegen einen Augsburger Staatsanwalt.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung schenken sich seit Monaten nichts im Goldfinger-Prozess. Aber es geht immer noch eine Spur heftiger. Nun gibt es Strafanzeigen gegen einen Augsburger Staatsanwalt und gegen zwei Steuerfahnder. Gegen die Finanzbeamten laufen sogar bereits Ermittlungsverfahren.
Den Steuerfahndern wird in den Anzeigen vorgeworfen, dass sie vor Gericht falsch ausgesagt hätten. Hintergrund: Parallel zum Augsburger Strafprozess gegen die zwei Münchner Anwälte und Steuerberater Martin H. und Diethard G. gab beziehungsweise gibt es Steuerverfahren an den Finanzgerichten in Stuttgart und Leipzig. Laut Strafanzeigen haben die Steuerfahnder in diesen Prozessen ausgesagt, dass die Goldhandelsfirmen, über die das Steuersparmodell lief, in Großbritannien keine Betriebsstätte hatten. Und das, so monieren die Betroffenen, hätten die Finanzfahnder wider besseres Wissen so geäußert.
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