Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Erneut Tote nach russischen Raketenangriffen
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Steuerhinterziehung: War beim Datenschutz im Goldfinger-Prozess in Augsburg alles korrekt?

Steuerhinterziehung
13.07.2020

War beim Datenschutz im Goldfinger-Prozess in Augsburg alles korrekt?

Im großen Augsburger Goldfinger-Prozess geht es nun auch um den Datenschutz. Verteidiger und Steuerberater haben sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz beschwert.
Foto: Armin Weigel, dpa (Symbol)

Plus In dem Strafverfahren haben die Ermittler massenhaft Daten beschlagnahmt. Nun gibt es Zweifel, ob das Vorgehen rechtens war. Die Verteidiger haben einen schlimmen Verdacht.

Früher nahmen es die Ermittler mit dem Datenschutz nicht immer ganz so genau. Glaubt man pensionierten Kripo-Beamten, dann ging man bei einer Durchsuchung rein, nahm alles mit, was nicht niet- und nagelfest war und dann schaute man mal. Heute, in Zeiten elektronischer Datenverarbeitung, hat das Thema Datenschutz einen ganz anderen Stellenwert, und auch die Ermittler unterliegen viel strengeren Bestimmungen. Aber wurden diese Regeln im Goldfinger-Prozess genau eingehalten? Daran gibt es Zweifel. Und die Verteidiger haben sogar einen schlimmen Verdacht, was dahinterstecken könnte.

Alles begann mit einer großen Durchsuchungsaktion am 17. Januar 2018. Der Schwerpunkt lag in Süddeutschland. Razzien gab es aber im gesamten Bundesgebiet sowie in Österreich und der Schweiz. Mehr als 200 Wohn- und Geschäftsräume wurden durchsucht. Im Einsatz waren 30 Staatsanwälte, davon ein guter Teil aus Augsburg, mehr als 800 Beamte verschiedener Steuerfahndungsbehörden und Einsatzkräfte der Polizei. Der Verdacht: Rund 100 Millionäre haben mit dem Steuergestaltungsmodell „Goldfinger“ dem Fiskus rund eine Milliarde Euro Steuern vorenthalten. Initiatoren des Modells waren Rechtsanwälte und Steuerberater zweier renommierter Münchner Kanzleien. Die Ermittler beschlagnahmten massenhaft Daten. Unter anderem sind wohl die kompletten Server der beiden Kanzleien kopiert und sichergestellt worden.

In den Goldfinger-Akten finden sich Frauenarztrechnungen und Schulzeugnisse

Nun, zweieinhalb Jahre später, könnte das zu einem Problem für die Augsburger Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung werden. Denn in den Unterlagen, die für alle rund 120 Verfahrensbeteiligte und deren Anwälte einsehbar sind, befinden sich nach Darstellung der Verteidiger eine Menge Dokumente, die mit dem aktuellen Strafprozess überhaupt nichts zu tun haben. Verteidiger Richard Beyer nennt als Beispiele Frauenarztrechnungen, Schulzeugnisse und mengenweise sogenannte „Drittdaten“. Diesen Umstand haben die Anwälte der beiden Angeklagten Martin H. und Diethard G. schon einmal im Prozess gerügt und dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 hingewiesen.

Demnach gelten bei der Durchsuchung von Anwalts- oder Steuerberatungskanzleien besonders strenge Datenschutz-Richtlinien. So müsse laut Verteidigung bereits vor der Durchsuchung eine Auswahl getroffen werden, welche Daten überhaupt mitgenommen werden dürfen. Nach dieser Vorselektion dürfe das Material gesichtet und dann entschieden werden, welche Daten tatsächlich beschlagnahmt werden. Diese Vorselektion hat nach Überzeugung der Anwälte nicht stattgefunden. Und die anschließende Sichtung der Daten, unter anderem mit Stichwortlisten, sei so weit gefasst gewesen, dass damit nahezu alle Mandate der vergangenen zehn Jahre betroffen waren.

Die Daten für den Goldfinger-Prozess hat eine Privatfirma gesichert und ausgewertet

Nachdem im Prozess durch teils neue Dokumente und die Zeugenaussagen mehrerer Steuerfahnder weitere Details zu der Großrazzia ans Licht gekommen sind, macht die Verteidigung nun ernst. Anwalt Beyer hat sich offiziell beim Landesbeauftragten für Datenschutz beschwert und ihn aufgefordert, das Vorgehen der Ermittler zu überprüfen. Es seien im Goldfinger-Verfahren „massive Verstöße gegen das Datenschutzrecht“ zutage getreten, schreibt Beyer. Eine Sicherstellung der gesamten Kanzleidaten hätte niemals stattfinden dürfen.

Es gibt zwei weitere kritische Punkte. Erstens: Die Sicherstellung der Daten erfolgte durch einen externen, privaten Dienstleister, die Firma Fast Detect aus München. Sie hat sich auf IT-Forensik spezialisiert und wird häufig von Ermittlungsbehörden beauftragt, wenn es um die Sicherstellung und Auswertung großer Datenmengen geht. Hatte es bislang geheißen, die nach einer Sichtung nicht beschlagnahmten Daten würden gelöscht, gibt es inzwischen eine Stellungnahme von Fast Detect, dass eine Löschung eben nicht erfolgt ist, sondern der gesamte Datenbestand sich weiterhin bei der Privatfirma befindet.

Zahlt das Landesamt für Steuern die Aufbewahrung der Daten?

Zweitens: Eine Zeugenaussage des Chef-Steuerfahnders interpretiert die Verteidigung so, dass die Kosten für die Auswertung der Daten und die Aufbewahrung bei Fast Detect vom bayerischen Landesamt für Steuern getragen werden und nicht von den Ermittlungsbehörden. Damit liege die Vermutung nahe, dass das Landesamt auch Auftraggeber sei und die Verfügungsgewalt über die Daten bei Fast Detect habe. Da das Landesamt aber gar keine Befugnisse als Ermittlungsbehörde habe, müsse dies unbedingt geklärt werden, betonen die Verteidiger Richard Beyer, Daniel Dingraeve und Katharina Wild.

Sie haben einen Verdacht: Wollten sich die Finanzbehörden rechtswidrig umfangreiche Unterlagen von bekannten Steuerkanzleien verschaffen, um unbemerkt in diesem „Datenschatz herumzuschnüffeln“, wie es Beyer ausdrückt? Klar ist: Den Finanzbehörden war die Steuergestaltung mittels Goldhandelsfirmen rasch ein Dorn im Auge, da dem Fiskus über mehrere Jahre etliche Steuermilliarden entgingen. Doch erst 2013 wurde die Gesetzeslücke geschlossen.

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.