Goldfinger: Bringen Dokumente aus England die Wende im Prozess?
Plus Wie haben die britischen Steuerbehörden den Fall eingeschätzt? Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat diese Akten bisher zurückgehalten. Doch die Engländer wollen liefern.
Es war Ende 2017. Das Goldfinger-Verfahren der Augsburger Staatsanwaltschaft lief da schon rund fünf Jahre. Die Ermittler wähnten sich kurz vor dem Ziel und planten einen großen Schlag: eine Großrazzia bei sämtlichen mutmaßlichen Initiatoren und Investoren des umstrittenen Steuerspar-Modells. Die Durchsuchungsaktion sollte zeitgleich in mehreren europäischen Ländern stattfinden. Daher trafen sich zwei Augsburger Staatsanwälte mit Kollegen aus Österreich und Großbritannien bei der EU-Justizbehörde Eurojust in Den Haag und wenige Wochen später mit Vertretern der britischen Steuerbehörde HMRC in London. Der Haken an der Sache: In den Gerichtsakten zum Prozess findet sich keinerlei Hinweis zu diesen Treffen.
Hat die Staatsanwaltschaft bewusst Unterlagen zurückgehalten?
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat offensichtlich keine Unterlagen zu den Gesprächen auf europäischer Ebene zu den Gerichtsakten gegeben. Dort findet sich nicht einmal eine Notiz darüber, dass diese Treffen stattgefunden haben. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder haben die Ankläger keine Notizen oder Protokolle verfasst – was angesichts der Bedeutung des Verfahrens und der europäischen Dimension verwunderlich wäre. Oder es gibt diese Aufzeichnungen und sie werden zurückgehalten. Die Verteidiger im Goldfinger-Prozess sprechen schon seit Wochen von „Vertuschung“. Die Chef-Sachbearbeiterin des Goldfinger-Falls ist bisher noch nicht als Zeugin vernommen worden. Der andere an den Treffen beteiligte Staatsanwalt hat vergangene Woche als Zeuge im Prozess ausgesagt, dass er nur seine Kollegin unterstützen sollte und keinerlei Vermerke über diese Gespräche angefertigt habe.
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