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  3. Strafrechtlichkeit von Sportwetten: Sportwetten-Fall aus Sonthofen beschäft EU-Gericht

Strafrechtlichkeit von Sportwetten
22.10.2015

Sportwetten-Fall aus Sonthofen beschäft EU-Gericht

Sportwetten sind eine rechtliche Grauzone. Vielleicht wird sich das bald ändern.
Foto: dpa

Sportwetten sind eine rechtliche Grauzone - noch jedenfalls. Der Europäischen Gerichtshof dazu ein wichtiges Urteil fällen. Auslöser war ein Fall in Sotnhofen.

Mit Spannung blickt die Glücksspielbranche heute nach Luxemburg. Dort trägt der Generalanwalt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge vor und befasst sich dabei unter anderem mit der Frage, ob es strafbar ist, Sportwetten ins Ausland zu vermitteln. In Deutschland erfordert das Veranstalten von Sportwetten eine Genehmigung. Wer ohne Lizenz ein Glücksspiel veranstaltet, macht sich strafbar. Die Lizenzen werden aber von den meisten Bundesländern seit Jahren nicht erteilt – ein Vorteil für staatliche Wettveranstalter. Der Generalanwalt hat die Aufgabe, einen unabhängigen Vorschlag für ein Urteil zu machen. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt aber in etwa drei Vierteln aller Fälle den Vorschlägen. Das Urteil wird erst in einigen Monaten fallen.

Fall aus Sonthofen Anlass für EuGH-Urteil

Der Hintergrund für die EuGH-Entscheidung ist ein drei Jahre alter Fall aus Sonthofen (Oberallgäu). Dort entdeckte die Polizei bei der Durchsuchung einer Spielhalle einen Automaten, mit dem Sportwetten an einen Wettveranstalter in Österreich vermittelt wurden. Die Betreiberin der „Sportsbar“ wurde angeklagt, weil sie keine deutsche Erlaubnis für die Wetten besaß. Die Staatsanwaltschaft Kempten wirft ihr vor, unerlaubtes Glücksspiel betrieben zu haben.

Doch die Richterin am Amtsgericht Sonthofen, Brigitte Gramatte-Dresse, fällte kein Urteil, sondern legte in zwei verbundenen Strafverfahren dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der glücksspielrechtlichen Regelungen und der strafrechtlichen Sanktionierung mit Europarecht vor – die der Generalanwalt in seinem Gutachten jetzt beantwortet. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Vorab-Entscheidungsverfahren, das dazu dient, es den nationalen Gerichten zu ermöglichen, dem EuGH Fragen bezüglich der Auslegung und Gültigkeit von Europarecht vorzulegen.

In den Fragen des Amtsgerichts Sonthofen geht es um die Dienstleistungsfreiheit in der EU, die Beschränkungen des freien Verkehrs von Dienstleistungen innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedsstaaten verbietet. Also müsste ein in Österreich lizenzierter Buchmacher in Deutschland einen Automaten aufstellen können. Das geht aber wegen der nationalen Sportwetten-Konzessionsverfahren nicht. So sei die Dienstleistungsfreiheit durch das faktisch bestehende staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland tangiert, erklärt Richterin Gramatte-Dresse.

Die Bundesländer versuchen derzeit, den Markt neu zu regeln, denn der EuGH hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2010 das deutsche Lotteriegesetz für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Das staatliche Monopol diene nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht. Begründet wurde das mit der erheblichen Werbung, die die staatlichen Anbieter betreiben. Die Bundesländer haben deshalb beschlossen, 20 privaten Anbietern eine Konzession zu erteilen. Doch Klagen blockierten lange das Vergabeverfahren. Jetzt hat es ein Gericht endgültig gestoppt. Deswegen hat das Amtsgericht dem EuGH auch die Frage übermittelt, wie ein Konzessionierungsverfahren nach Unionsrecht aussehen muss.

"Wichtigste Entscheidung im Glücksspielrecht"

Bevor das Problem gelöst ist, bleiben Sportwetten in einer rechtlichen Grauzone. Deswegen werden nur wenige Vermittler angeklagt und die Wettshops meist geduldet. „In den letzten Jahren hat es in Deutschland fast keine Strafverfahren gegen Sportwettenvermittler gegeben, die grenzüberschreitend Verträge über Sportwetten an in Österreich oder einem anderen Mitgliedsstaat behördlich zugelassene Buchmacher vermittelten“, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Martin Arendts, der die Sonthofer Spielhallenbetreiberin vertritt. Nur im Zuständigkeitsgebiet der Staatsanwaltschaft Kempten und in Augsburg seien viele Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschlüsse erwirkt und Sportwettenvermittler angeklagt worden.

„Faktisch liegt keine Erlaubnis vor“, erklärt Richterin Gramatte-Dresse den Fall in Sonthofen. Aber kann man jemanden bestrafen, wenn er faktisch gar keine Möglichkeit hatte, die Erlaubnis einzuholen, die ihm aufgrund der Dienstleistungsfreiheit vermutlich zusteht? Mit dieser Frage muss sich jetzt der Gerichtshof beschäftigen. Gramatte-Dresse wartet wie viele ihrer Kollegen gespannt auf die Entscheidung der Luxemburger Richter, denn es gebe viele ähnliche Fälle. „Es ist durchaus mutig von einer Amtsrichterin, das dem EuGH vorzulegen“, sagt Anwalt Arendts. „Das wird eine der wichtigsten Entscheidungen im Glücksspielrecht.“

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