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Prozess in München
09.07.2019

Täter muss nach Oktoberfest-Schlägerei 5,5 Jahre in Haft

Ein Mann starb nach einer Schlägerei auf dem Oktoberfest. Jetzt fiel das Urteil.
Foto: Matthias Balk, dpa

Aus einer Streiterei auf dem Oktoberfest heraus ereignete sich eine folgenschwere Tat. Ein 43-Jähriger schlug sein Opfer, das starb an einer Hirnblutung.

Was als feuchtfröhliche Zufallsbekanntschaft auf der Wiesn begann, endete in einer Tragödie: Am Dienstag hat das Landgericht München I einen 43-Jährigen für einen tödlichen Schlag auf dem Oktoberfest zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte zugegeben, einen 58-Jährigen im vergangenen Jahr im Raucherbereich des Augustiner-Zeltes so heftig geschlagen zu haben, dass sein Kontrahent an einer Hirnblutung starb. 

"Dieser eine Schlag reichte völlig aus, um den Geschädigten vom Leben zum Tode zu befördern", sagt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Sie spricht von einer "Spontantat" und einem "typischen Wiesn-Gebalze zweier alkoholisierter Männer um die Aufmerksamkeit einer Frau".

Oktoberfest-Schlägerei: Täter zeigt Reue

Der 58-Jährige soll sich ordinär verhalten und eine Bekannte des Angeklagten belästigt haben, bevor dieser heftig zuschlug. "Ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Anlass und der Tat", sagt Ehrl. Das Gericht geht mit seinem Urteil sogar noch sechs Monate über die Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren für Körperverletzung mit Todesfolge hinaus. Die Verteidigung hatte drei Jahre gefordert. 

Die Angehörigen des Angeklagten brechen im Gerichtssaal in Tränen aus, als sie das Urteil hören - dennoch ist es ein mildes. Vieles spreche für den 43-Jährigen, sagt Ehrl. Er sei "von der ersten Sekunde an sehr kooperativ" gewesen. "Sie haben kein Selbstmitleid gezeigt, was auch nicht oft vorkommt. Sie haben nicht nach fadenscheinigen Entschuldigungen gesucht. Wir haben Empathie gesehen und Reue und Schuldeinsicht." In der Untersuchungshaft habe er sich sogar mit der Mutter seines Opfers getroffen. "Sie haben sich zum Schluss die Hand gegeben, Sie haben sich entschuldigt."

Darum gibt das Gericht dem Angeklagten "eine Riesen-Chance" und verhängt den Aufenthalt in einer Entzugsklinik für den alkohol- und opiatabhängigen Mann. Wenn die zweijährige Entziehungskur erfolgreich verläuft und er danach fünf Jahre lang nicht zur Flasche oder zur Tablette greift, könnte er sogar um eine Gefängnisstrafe herumkommen. Mit Anrechnung der Untersuchungshaft von mehreren Monaten ist nach Gerichtsangaben bei einem erfolgreichen Entzug die Aussetzung der restlichen Haftstrafe zur Bewährung möglich. Sollte der Mann gegen die Auflagen verstoßen, muss er die Reststrafe allerdings absitzen.

Der Täter muss eine Entziehungskur machen

Auf den Rat seiner Anwälte erklärt der Angeklagte noch im Gerichtssaal, das Urteil anzunehmen und von Rechtsmitteln abzusehen. Die Staatsanwaltschaft schließt sich an. "Der Entzug, das wird schwer. Den müssen Sie machen", sagt Richterin Ehrl und zieht hier eine Parallele zu dem 58 Jahre alten Mann, der den Wiesn-Abend im vergangenen Jahr nicht überlebte. Er habe nach einer Verurteilung wegen einer Straftat die gleiche Chance bekommen wie jetzt der Angeklagte, sei aber "in der Endphase rückfällig geworden". Schließlich sei auch an jenem dramatischen Tag auf der Wiesn betrunken gewesen. "Das sollte Ihnen ein Negativbeispiel sein."

Er könne sich künftig nicht mehr "wie Otto Normalbayer abends ein Bier aufmachen", sagt Ehrl zum Angeklagten. "Sie setzen sich mit ihrer Frau in den Garten, schauen den Igeln zu und trinken eine Johannisbeerschorle. Auch das kann ein schönes Leben sein." (dpa)

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