Tausende Gerichtsprozesse verschieben sich wegen Corona
Weil in der Corona-Krise tausende Verfahren verschoben werden mussten, drohen den bayerischen Gerichten nun Verhandlungsstaus.
Seit Beginn der Corona-Krise sind in Bayern tausende Gerichtsverfahren verschoben worden. Das geht aus der Antwort des bayerischen Justizministeriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor. Allein an den Sozialgerichten im Freistaat konnten den Angaben zufolge geschätzte 2850 Verhandlungstermine nicht wie geplant stattfinden, im Zuständigkeitsbereich des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg waren es weitere 2000. Gerichte waren angehalten, nur noch die nötigsten Verhandlungen durchzuführen, um die Infektionsgefahr im Gerichtssaal so gering wie möglich zu halten. Inzwischen hat das Justizministerium angekündigt, der Gerichtsbetrieb solle nach und nach wieder hochgefahren werden.
Wie viele Zivil- und Strafprozesse an ordentlichen Gerichten ausfielen, konnte das Justizministerium nicht beantworten. Auch zu Prozessen an weiteren Arbeitsgerichten oder an Finanzgerichten wurden in der Antwort auf die SPD-Anfrage keine Angaben gemacht. "Auch wenn der Gerichtsbetrieb nun allmählich wieder anläuft, wird es sicher einige Zeit dauern, bis die Bugwelle an Verfahren, die wir jetzt vor uns herschieben, abgearbeitet ist", sagte die Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Andrea Titz.
"Die Verfahren, die in den letzten Wochen liegen geblieben sind, müssen zusätzlich zu den kontinuierlich neu eingehenden Verfahren bearbeitet und vor allem verhandelt werden. Weder Sitzungssäle noch Sitzungstage sind aber beliebig zu vervielfältigen; auch wenn also irgendwann wieder Normalbetrieb herrscht, werden wir Zeit brauchen, um wieder auf den Stand vor der Corona-Pandemie zurückzukehren."
Gerichte wollen auf Videotechnik in Verhandlungen setzen
Die Gerichte in Bayern waren schon vor der Corona-Krise hoch belastet, vor allem, weil nach wie vor ein Mangel an Richtern und Staatsanwälten herrscht. Vor allem die Sozialgerichte ächzten vor Ausbruch der Epidemie nach einer Änderung des Krankenversicherungsrechtes ohnehin schon unter einer Klageflut. Um Zivilverfahren schneller abarbeiten zu können, wollen die Gerichte verstärkt auf Videotechnik in Verhandlungen setzen. Derzeit können nach Angaben des Justizministeriums 50 Videokonferenzanlagen von 53 Gerichten genutzt werden, acht weitere wurden bestellt. Im Strafrecht ist der Einsatz von Videotechnik allerdings kaum möglich. (dpa)
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