Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Tod nach einer Leber-Operation: Prozess in Kempten: Ärzte bestreiten Täuschung ihres Patienten

Tod nach einer Leber-Operation

Prozess in Kempten: Ärzte bestreiten Täuschung ihres Patienten

  • |
  • |
  • |
    In Kempten stehen zwei Ärzte vor Gericht, die einen Patienten vor einer Leber-OP nicht ausreichend aufgeklärt haben sollen.
    In Kempten stehen zwei Ärzte vor Gericht, die einen Patienten vor einer Leber-OP nicht ausreichend aufgeklärt haben sollen. Foto: dpa

    Im Prozess um den Tod eines Patienten haben zwei Ärzte bestritten, den Mann nicht genügend über die Risiken einer Operation aufgeklärt zu haben. "Ich habe ihm deutlich gemacht, dass die Operation einen tödlichen Verlauf haben könnte", sagte einer der Angeklagten am Mittwoch zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Kempten.

    Die Behandlung als letzter Rettungsanker

    Der Patient habe zudem gewusst, dass es sich um ein neues Verfahren handelt und dass es zum Zeitpunkt der Operation nur begrenzte Erfahrungen damit gab. Er habe die Behandlung als letzten Rettungsanker gesehen. "Ich war mir absolut sicher, dass ich ihm mit diesem Verfahren helfen kann", sagte der ehemalige Chefarzt der Chirurgie im Lindauer Krankenhaus.

    Die 62 und 50 Jahre alten Mediziner müssen sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Gemeinsam nahmen sie im Herbst 2006 in der Lindauer Klinik bei dem 50 Jahre alten Patienten, der an einer Leberzirrhose litt, eine Leberzelltransplantation vor. Diese fand laut Anklage im Rahmen einer medizinischen Studie für eine neue Behandlungsmethode statt. Als sich der Zustand des Patienten dramatisch verschlechterte, wurde der Mann in eine Münchner Klinik verlegt. Dort starb er im November 2006 an Multiorganversagen.

    Über die Erfolgsaussichten der OP getäuscht?

    Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde der Patient über die Erfolgsaussichten des Eingriffs getäuscht. Ihm sei vermittelt worden, dass die Behandlungsmethode bereits ausgereift und ein anerkanntes Verfahren ist. Die Einwilligung des Patienten in die Operation sei daher unwirksam.

    Die Ehefrau des Verstorbenen und Nebenklägerin im Prozess gab an, dass sowohl sie als auch ihr Mann vor dem Eingriff zuversichtlich waren. Zwar hätten sie durchaus gewusst, dass die Behandlungsmethode neu war. Nach dem Aufklärungsgespräch mit dem zuständigen Chefarzt hätten sie jedoch nicht den Eindruck gehabt, dass es sich um ein experimentelles Verfahren handelt. "Uns wurde gesagt, dass das größte Risiko bei diesem Eingriff ein Leberkoma durch die Anästhesie ist." Der Prozess wird Mitte Dezember fortgesetzt. dpa/AZ

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden