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  3. Polizeiaufgabengesetz: Verfassungsgericht: PAG bleibt vorerst unverändert

Polizeiaufgabengesetz
12.03.2019

Verfassungsgericht: PAG bleibt vorerst unverändert

Demonstranten stehen bei einer Demonstration gegen das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz PAG auf dem Marienplatz.
Foto: Felix Hörhager, dpa (Archiv)

Seit seiner Einführung war das Polizeiaufgabengesetz umstritten. Einiges sieht auch der Verfassungs-Gerichtshof kritisch - aber zunächst nicht genug für Änderungen.

Das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) bleibt vorerst unverändert. Einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof zurück. Die Popularklage gegen das Gesetz habe in wesentlichen Punkten "nach überschlägiger Prüfung (...) offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", wie es in einer Mitteilung vom Dienstag hieß. In der Hauptsache läuft das Verfahren allerdings weiter.

PAG war nach Anschlägen verschärft worden

Das Polizeiaufgabengesetz war 2017 und 2018 nach den Anschlägen unter anderem in Ansbach verschärft worden - was massive Proteste hervorrief. Denn seither sind polizeiliche Eingriffe in Grundrechte bereits vor der Entstehung einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zugelassen. Die neuen Regelungen geben den Beamten etwa Spezialbefugnisse zur Identifizierung und Überwachung eines Verdächtigen oder zur Bestimmung von dessen Aufenthalt, sobald sie es für wahrscheinlich halten, das dieser in absehbarer Zeit einen Angriff begehen könnte. 

Auch in unserem Podcast "Bayern-Versteher" widmen wir uns dem umstrittenen Gesetz. Hier können Sie reinhören:

Vor allem bei dem neu eingeführten Begriff der "drohenden Gefahr" sehen Kritiker eine Verletzung der bayerischen Verfassung. Denn auf dieser Grundlage kann die Polizei schon vor der Entstehung einer konkreten Gefahr eingreifen und Menschen unter anderem maximal sechs Monate lang vorbeugend einsperren. Diese drastische Ausdehnung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams habe keinen präventiven, sondern strafrechtlichen Charakter, argumentieren die Kläger.

SPD und Grüne hatten gegen PAG geklagt

Bei diesen beiden Punkten bewertet auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Erfolgsaussichten der Popularklage durchaus noch als offen. Eine einstweilige Anordnung sei dennoch nicht geboten. Denn die Richter stimmten zwar zu, "dass vor allem Freiheitsentziehungen für die Betroffenen äußerst schwerwiegende Grundrechtseingriffe beinhalten". Schwerer wiege jedoch das Interesse der Allgemeinheit, möglichst frühzeitig vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit geschützt zu werden.

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Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) äußerte sich positiv über die Entscheidung. "Einigen dürfte nun klar werden, dass sie mit ihrer maßlosen und unsachlichen Kritik an unserem PAG wohl über jedes Ziel hinausgeschossen sind", sagte er einer Mitteilung des Ministeriums zufolge. Zugleich betonte er, dass das Gesetz in den kommenden Monaten geprüft werden solle. "Diese Evaluation wird die Grundlage für einen anschließenden Entwurf der Staatsregierung für eine Gesetzesänderung sein."

Beim Verfassungsgerichtshof sind noch weitere Klagen gegen das PAG anhängig, darunter von SPD und Grünen. Nach Angaben einer Sprecherin wurde darüber allerdings noch nicht entschieden. Im vergangenen Jahr waren Zehntausende Menschen in Bayern gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße gegangen. (dpa)

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12.03.2019

>> Bei diesen beiden Punkten bewertet auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Erfolgsaussichten der Popularklage durchaus noch als offen. Eine einstweilige Anordnung sei dennoch nicht geboten. Denn die Richter stimmten zwar zu, "dass vor allem Freiheitsentziehungen für die Betroffenen äußerst schwerwiegende Grundrechtseingriffe beinhalten". Schwerer wiege jedoch das Interesse der Allgemeinheit, möglichst frühzeitig vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit geschützt zu werden <<

Wenn man es in der Veröffentlichung dazu nachliest, stellt sich die Frage nur beim Schutz von Sachwerten. Bei Leib und Leben bestätigt der Verfassungsgerichtshof im Grunde bereits das neue Gesetz.

https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-vii-18-pressemitt-entscheidung.pdf

Da gibt es vielleicht Bereiche die der Gesetzestext noch konkretisieren könnte; aber Angriffe auf Atomkraftwerke oder die Trinkwasserversorgung wird man nicht mit aufgebrochenen Automaten auf eine Stufe setzen.