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Verwandtenaffäre: Gerhard Eck sieht sich ins falsche Licht gerückt

Verwandtenaffäre

Gerhard Eck sieht sich ins falsche Licht gerückt

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    Der Bayerische Innenstaatssekretär Gerhard Eck
    Der Bayerische Innenstaatssekretär Gerhard Eck Foto: Katharina Dodel

    Volksnah. Bodenständig. So charakterisieren Parteikollegen Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) aus Donnersdorf (Kreis Schweinfurt) gerne, und so war Pfingsten für ihn eine willkommene Abwechslung: Teilnahme beim Weinfestumzug in seiner Heimatgemeinde, Altarweihe in Marktsteinach – nah dran am Bürger, das ist Eck gerne.

    Verwandtenaffäre holt Eck ein

    Doch schon am Dienstag hat den 53-Jährigen die Vergangenheit erneut eingeholt: die sogenannte „Verwandtenaffäre“. Die SPD-Opposition in Bayern wirft Eck vor, seine Frau im Jahr 2000 noch schnell vor Inkrafttreten des Verbots der Ehegattenbeschäftigung angestellt zu haben. Wenn sich bestätigen sollte, „dass er kein echter Altfall ist“, sagt SPD-Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib (Ochsenfurt), „sondern wider besseres Wissen kurz vor dem Verbot noch schnell die gesetzliche Lücke ausgenutzt hat, dann dürfte er als Kabinettsmitglied kaum zu halten sein“. Sein Landtagskollege Harald Schneider (Karlstadt) sagt, das Ganze habe „ein Gschmäckle“.

    Chronologie der "Verwandtenaffäre"

    15. April: Das Buch "Die Selbstbediener - Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen" von Hans Herbert von Arnim erscheint und tritt die Diskussion um die "Familienaffäre" los. Zwei Tage später diskutiert der bayerische Landtag über Arnims Kritik.

    19. April: Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) veröffentlichte eine Liste von 17 Abgeordneten, die bis vor Kurzem rechtmäßig Verwandte ersten Grades beschäftigten.

    19. April: Ministerpräsident Horst Seehofer fordert die betroffenen Parteimitglieder auf, die Beschäftigungsverhältnisse mit ihren Familienangehörigen sofort zu beenden. CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Schmid und Kultusminister Ludwig Spaenle kündigen daraufhin ihren Ehefrauen.

    23. April: Die Summe des Honorars von Georg Schmids Frau wird bekannt: Sie erhielt für ihre Leistungen monatlich zwischen 3.500 und 5.500 Euro brutto.

    25. April: Georg Schmid tritt aufgrund des schwindenden Rückhalts in der CSU und des medialem Drucks als Fraktionsvorsitzender zurück. Ein Neuburger Bürger zeigt Georg Schmids Ehefrau Gertrud wegen Scheinselbstständigkeit an.

    29. April: Georg Winter tritt als Haushaltsausschussvorsitzender im bayerischen Landtag zurück. Er hatte seine beiden Söhne im Alter von 13 und 14 Jahren sowie seine Frau beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft Ermittlungen gegen Georg Schmid und seine Ehefrau wegen Scheinselbstständigkeit.

    30. April: Münchens Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat Christian Ude fordert Schmid und Winter auf, auch ihre Landtagsmandate niederzulegen. Mittlerweile sind 17 Abgeordnete der CSU, zwei der SPD, ein Grüner sowie Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger in die Familienaffäre verwickelt.

    2. Mai: Georg Schmid gibt seinen Rückzug aus der Berufspolitik bekannt. Justizministerin Beate Merk, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Kulturstaatssekretär Bern Sibler räumen ein, enge Verwandte beschäftigt zu haben.

    3. Mai: Landtagspräsidentin Barbara Stamm veröffentlicht eine Liste mit 79 Abgeordneten, die nach 2000 Familienangehörige beschäftigt haben oder hatten. Kultusminister Spaenle kündigt an, das volle Gehalt seiner Frau zurückzuerstatten. Ministerpräsident Seehofer fordert betroffene Abgeordnete auf, diesem Beispiel zu folgen.

    4. Mai: Fünf Kabinettsmitglieder kommen der Forderung Seehofers nach und wollen dem Staat die Gelder zurücküberweisen.

    6. Mai: Ministerpräsident Seehofer stellt seinen Drei-Punkte-Plan zur Überwindung der Familienkrise vor. Das Landtagsamt vertritt die Meinung, dass die Anstellung von Georg Winters Söhnen illegal war. Der will daraufhin das komplette Gehalt seiner Söhne an die Staatskasse zurückzahlen.

    7. Mai: Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International fordert alle betroffenen Abgeordneten auf, die Gelder zurückzuerstatten. Die Staatsanwaltschaft Ausburg will gegen den zurückgetretenen CSU-Fraktionschef Georg Schmid nach Angaben des Landtags ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg kommentiert den Bericht vorerst jedoch nicht.

    8. Mai: Der Bayerische Oberste Rechnungshof schaltet sich in die Affäre ein. Er will rückwirkend die Vergabe von Abgeordneten-Jobs an Familienangehörige sowie die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes prüfen.

    23. Februar 2014: Auf dem Höhepunkt der Verwandtenaffäre im Landtag beschließt die CSU einstimmig einen Verhaltenskodex. Der CSU-Ehrenvorsitzende Theo Waigel hatte zusammen mit anderen CSU-Spitzenpolitikern den Kodex für ihre politischen Mandatsträger entwickelt, um Filz- und Amigo-Vorwürfen künftig jede Grundlage zu entziehen.

    25. Februar: Der schwäbische SPD-Abgeordnete Harald Güller wird im Rahmen der Verwandtenaffäre wegen Betrugs verurteilt. Er hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe im Jahr 2009 für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Richterin argumentierte, dass Güller, der selbst Jurist ist, vorsätzlich gehandelt habe. Güllers Anwalt kündigte Berufung an.

    11. Juni: Nach einer Verfassungsklage der SPD werden im Landtag die Summen veröffentlicht, die Kabinettsmitglieder ihren Verwandten bezahlt haben. Bei den fünf Ministern und Staatssekretären der CSU – Helmut Brunner, Ludwig Spaenle, Gerhard Eck, Franz Pschierer und Bernd Sibler – liegt die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen seit 1997 bei über 1,3 Millionen Euro.

    25. Juli: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Georg Schmid. Der frühere CSU-Fraktionschef soll 350.000 Euro Sozialabgaben nicht bezahlt haben. Im Einzelnen lauten die Vorwürfe auf vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 59 Fällen. Seiner Frau werden Beihilfe und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

    Solche Sätze treffen den Pragmatiker Gerhard Eck, er sieht sich ins falsche Licht gerückt. Am Dienstag absolvierte er Baustellenbesuche in Horhausen und Wasmuthhausen (Kreis Hassberge), dann entschwand er zu Terminen nach Oberfranken. Er hinterließ nur einen knappen Satz, der aber deutlich macht, wie die Affäre an ihm zehrt: „Es geht bis in die Privatsphäre hinein. Mit Worten ist das nicht zu beschreiben.“

    Ecks Frau erhielt zunächst Teil-, dann Vollzeitvertrag

    Weil Eck die Termine keine Zeit ließen, übernahm Gerhard Schmitt, ein alter Parteifreund und bis Ende April CSU-Bezirksgeschäftsführer, die Verteidigung. Schmitt bezeichnet die Angriffe als „unerträglich“ – und gibt Details des Arbeitsverhältnisses im Hause Eck bekannt. Demnach habe Eck seit seinem Einzug in den Landtag 1998 einen hauptamtlichen Mitarbeiter in seinem Stimmkreisbüro in Vollzeit beschäftigt. Im August 2000 sei das Arbeitsverhältnis mit dem Mann mit sofortiger Wirkung gekündigt worden.

    Bis eine neue Kraft gefunden werden konnte, sollte sich Ecks Ehefrau um die Bürogeschäfte kümmern, sie habe ab 1. 9. 2000 einen Teilzeitvertrag erhalten. Der sei jedoch schon am 1. 10. 2000 in einen Vollzeitvertrag umgewandelt worden, weil sich das Arbeitspensum als zu groß herausgestellt habe. Nach einem Bericht der Münchner Abendzeitung war Ecks Frau zu diesem Zeitpunkt auch noch Geschäftsführerin des Unternehmens Steigerwald-Bau GmbH. Die Firma sei im Februar 2010 aufgelöst worden.

    Unglücklicher Zufall

    Zum 1. 11. 2000, sagt Schmitt, hat Eck dann eine neue Mitarbeiterin abgestellt, die nicht in Vollzeit arbeiten wollte. Eck habe dies akzeptiert und stufte deshalb zum 1. 11. 2000 den Vertrag seiner Ehefrau wieder auf eine Teilzeittätigkeit zurück. Den Aufwand bezifferte er auf 20 Stunden pro Woche, die Bezahlung auf 750 Euro im Monat.

    Schmitt sagt, es sei ein unglücklicher Zufall, dass der Vertragsabschluss just in die Phase fiel, in der wenige Wochen später die Anstellung von Ehegatten vom Landtag verboten wurde. Eck eine „missbräuchliche Auslegung“ vorzuwerfen, sei „absurd“.

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