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Würzburg
13.05.2019

Betrug: Fecht-Olympiasieger entgeht nur knapp dem Knast

Elmar Borrmann bei den Olympischen Spielen 1996 in Atlanta. Die Fecht-Legende ist jetzt wegen millionenschweren Betrugs verurteilt worden.
Foto: Andreas Altwein, dpa

Elmar Borrmann prellte Anleger um Millionen. Jetzt ist er verurteilt worden. Warum der Richter Milde walten ließ und die Investoren enttäuscht sind.

Fecht-Olympiasieger Elmar Borrmann (62) wurde im Betrugsprozess am Landgericht Würzburg zu zwei Jahren Haft wegen Vernachlässigung seiner Informationspflicht an seine Geldgeber verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Schadenssumme beträgt rund 10,9 Millionen Euro. Borrmann hatte mit seiner 2004 erworbenen Firma CSA bei Investoren Geld eingesammelt, um es gewinnbringend anzulegen. Doch die Geschäfte liefern nicht so, wie es den Investoren in Hochglanz-Prospekten versprochen worden war. Dort warb Borrmann mit Prominenten wie Thomas Bach (heute IOC-Präsident) oder  Ex-Bundeswirtschaftsminister Günther Rexrodt.

Richter: Borrmann fiel das Geständnis schwer

Das Urteil geht davon aus, dass Borrmann seinen Investoren die katastrophale finanzielle Entwicklung eines Projektes verschwiegen hatte, damit sie ahnungslos weiter Millionen in seine Firma CSA pumpten. Er zahlte sich durch das von ihm geführte Unternehmen gleichzeitig eine fünfstellige Vorstandsvergütung über einen Zeitraum von 13 Monaten.

Drei Anleger bestätigten stellvertretend für die 25.000 Investoren jetzt als Zeugen vor Gericht: Sie wären bereits 2007/2008 ausgestiegen, wenn ihnen Borrmann die Wahrheit gesagt hätte. Ahnungslos zahlten sie stattdessen weiter bis zur Pleite 2014. Zerknirscht räumte Angeklagte eingeräumt: „Ich bereue zutiefst, dass mir ein großer Fehler unterlaufen ist.“ Er habe aber „niemanden betrügen“ wollen. Staatsanwalt Tobias Kostuch hatte drei Jahre und drei Monate Haft gefordert, wobei keine Bewährung mehr möglich gewesen wäre. Er sagte dem Angeklagten: „Unrechtsbewusstsein vermag ich bei ihm nicht zu erkennen.“ Die Beteiligten hätten sich „das Geld hübsch zugeschoben“. Die Verteidiger sprachen sich für eine Bewährungsstrafe aus.

Geprellte Investoren ziehen enttäuscht ab

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Emmert, dass es dem Angeklagten schwer gefallen sei, über seinen Schatten zu springen. Seine Aussage sei „mit Ach und Krach“ noch als Geständnis zu werten. Er habe sich des Betruges schuldig gemacht – aber in weit geringerem Ausmaß als sein Nachfolger, der ihm 2009 die CSA abgekauft hatte. Der hatte 2016 für einen 50-Millionen-Betrug eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren kassiert. „Das war eine ganz andere Hausnummer“, so der Richter.

Richter Emmert kam dem Angeklagten weit entgegen: Ein Untreue-Tatbestand sei verjährt, am fünfstelligen Gehalt nichts Strafbares. Sogar die „starke mediale Aufmerksamkeit“ durch die Berichterstattung über den Betrugsfall sei für den prominenten Ex-Sportler ein „anerkannter Strafmilderungsgrund“.

Das Urteil wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Von den verbliebenen 100.000 Euro, die Borrmann nach eigenen Angaben noch hat, soll er 90.000 Euro zur Wiedergutmachung an die Geschädigten zahlen. „Sie brauchen die nicht, Sie können auch von Arbeit leben“, sagte Emmert.

Elmar Borrmann wirkte erleichtert nach dem Urteil, schüttelte lächelnd viele Hände. Enttäuscht zogen dagegen die drei geprellten Investoren von dannen. „Ich hatte doch nichts zu verschenken. Das war hart erarbeitetes Geld“, schimpfte der 70-jährige Günther K. aus dem Landkreis Würzburg. Der pensionierte Maschinenbauer sieht von seinen angelegten 28.000 Euro nichts wieder. „Der lacht sich jetzt ins Fäustchen, der sollte nie wieder rauskommen“, zürnte er.

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14.05.2019

Prominent muss man in diesem Staat sein!