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Allgäu: Nach Tierskandal: Ist es eine Straftat, in Ställen heimlich zu filmen?

Allgäu

Nach Tierskandal: Ist es eine Straftat, in Ställen heimlich zu filmen?

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    Heimliche Aufnahmen aus Ställen mit Schweinen und Rindern sind in den vergangenen Jahren auch im Allgäu von Tierrechtsaktivisten erstellt worden.
    Heimliche Aufnahmen aus Ställen mit Schweinen und Rindern sind in den vergangenen Jahren auch im Allgäu von Tierrechtsaktivisten erstellt worden. Foto: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)

    Wenn Tierrechtsaktivisten heimlich Kameras installieren, um in einem Stall Missstände aufzudecken, begehen sie dann eine Straftat? In den vergangenen Jahren waren durch versteckte Aufnahmen Landwirte aus dem Allgäu - vor allem größere Betriebe - ins Visier der Ermittler geraten. Auch Gerichtsurteile hat es bereits gegeben. Ob auch Tierschützer rechtlich belangt werden können, darüber sprachen wir mit Professor Dr. Peter Kasiske. Er hat die Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Augsburg inne.

    Machen sich Tierschützer strafbar, wenn sie heimlich in einem Stall filmen? Dann begehen sie Hausfriedensbruch, sagt Peter Kasiske. Wenn durch ihre Arbeit Missstände aufgedeckt werden, könne es aber sein, dass ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Wenn sie keine Beweise etwa für schlechten Umgang mit Tieren finden, seien die Chancen für den Landwirt höher, dass Anklage erhoben wird. Wer Hausfriedensbruch begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

    Mitarbeiter einschleusen - ist das Hausfriedensbruch? Es gab Fälle im Allgäu, in denen sich Tierrechtsaktivisten als Mitarbeiter in einen landwirtschaftlichen Betrieb eingeschleust und dort verdeckt gefilmt haben. Das aber gelte nicht als Hausfriedensbruch, weil der Landwirt damit einverstanden ist, dass diese Person auf dem Grundstück ist. „Dass dieses Einverständniss durch Täuschung entstanden ist, spielt keine Rolle“, sagt der Experte.

    Ist das Filmen strafbar? Es kommt darauf an, sagt Kasiske. Wenn auf dem Film nur Tiere zu sehen sind, ist es nicht strafbar. Sind aber Menschen zu erkennen, die im Stall arbeiten, ist das ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht - allerdings erst dann, wenn die Aufnahmen auch veröffentlicht werden, etwa auf Facebook. Sind die Menschen durch einen Filter aber unkenntlich gemacht worden, und ist auch durch die gefilmte Umgebung kein Rückschluss auf sie möglich, dann sei es nicht strafbar. So ist es im Strafrecht geregelt, mit dem der Staat Straftaten verfolgt.

    Zivilrechtlich aber ist es ein Eingriff ins Eigentum, wenn jemand auf einem fremden Grundstück oder in einem fremden Gebäude filmt. Das heißt: Der Eigentümer kann über eine Zivilklage versuchen, Schadenersatz zu erhalten und dass die Aufnahmen aus dem Internet entfernt werden. Doch Kasiske schränkt ein: Wenn dem Landwirt durch die Aufnahmen kein Schaden entstanden ist, werden Tierschützer vermutlich nicht belangt.

    Dürfen heimlich gefilmte Aufnahmen vor Gericht verwertet werden? Ja, sagt der Professor. Etwa, wenn damit Missstände im Stall bewiesen werden können. Werden hingegen Persönlichkeitsrechte von Menschen in hohem Maße verletzt, werde sich das Gericht vermutlich dagegen entscheiden. Davon betroffen sind aber eher Aufnahmen, die in einer privaten Umgebung entstanden sind.

    Verletzen verdeckt erstellte Aufnahmen das Geschäftsgeheimnis? In einem Betrieb dürfen grundsätzlich keine Aufnahmen erstellt werden, wenn der Eigentümer „ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat“, sagt Kasiske. Das kann etwa bestimmte Betriebsabläufe betreffen. „Aber wenn es darum geht, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufzudecken“, könne das schwerer wiegen als das Geschäftsgeheimnis.

    Wann müssen Tierrechtsaktivisten mit einer Klage rechnen? Problematisch wird es, wenn sie falsche Informationen über einen Betrieb verbreiten: „Das wäre dann üble Nachrede.“ Das Gleiche gilt, wenn andere Landwirte oder Unternehmen, die mit dem beschuldigten Betrieb zusammenarbeiten, mit einer Tat in Verbindung gebracht werden, mit der sie nichts zu tun haben. „Solange es aber um wahre Fakten geht, muss ich es mir gefallen lassen.“

    Ist die Soko-Tierschutz schon verurteilt worden? Diese Organisation hat im Allgäu bereits in einigen Ställen verdeckt aufgenommen. Es komme vor, dass sie angezeigt werden, sagt Vorsitzender Friedrich Mülln. Doch es sei noch nie ein Mitglied angeklagt oder verurteilt worden. „Wir unterstützen keinen Hausfriedensbruch. Wir wollen auch niemanden dazu ermutigen.“ Bevor die Soko für Aufnahmen einen Stall betrete, wäge sie genau ab. So sei es etwa wichtig, bereits Hinweise auf grobe Missstände zu haben.

    Freispruch für Tierrechtsaktivisten: Ein Beispiel für einen Fall, der vor Gericht gelandet ist: Drei Tierschützer hatten in einer Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt Missstände gefilmt. Der Eigentümer verklagte sie. Das Oberlandesgericht Naumburg sprach die Aktivisten 2018 frei: Sie hätten einen Notstand aufgedeckt, der kaum zu überbieten sei. Zudem hätten den Tierschützern vorab glaubhafte Hinweise vorgelegen, die sich dann bestätigten.

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