Oberstaufener Tourismuschefin fordert Betretungsverbot für Tagesausflügler
Die Oberstaufener Tourismuschefin will ein Betretungsverbot für Tagesausflügler. Aus anderen Tourismusorten kommt Gegenwind. Was Oberallgäuer Verantwortliche dazu sagen.
Ein Betretungsverbot für Tagesausflügler fordert die neue Tourismuschefin von Oberstaufen, Constanze Höfinghoff. In den vergangenen Tagen war es in mehreren Oberallgäuer Gemeinden zu einem Ansturm von Tagestouristen gekommen. Ob die am Dienstag von Bund und Ländern beschlossene Begrenzung des Bewegungsradius für Bewohner von Corona-Hotspots zu einer Reduzierung des Ausflugsverkehrs beiträgt, ist noch offen.
Höfinghoff stößt allerdings mit ihrer Forderung auf Gegenwind aus anderen Orten in der Region. In der vergangenen Woche hatte die 49-Jährige noch in einem Video direkt an die Tagestouristen appelliert, nicht nach Oberstaufen zu kommen.
Unter ihrem Video auf Facebook erntete sie hierfür überwiegend positive Kommentare, aber auch Kritik. Die Bergbahnen sind zu, öffentliche Toiletten haben nicht geöffnet und die Loipen sind auch nicht gespurt. Trotzdem sei der Ort voll. „Dafür habe ich wenig Verständnis“, sagt Höfinghoff und fügt hinzu, dass sie es „schön fände, wenn die Landrätin ein Betretungsverbot für Tagesausflügler aussprechen würde.“
Landratsamt: Keine Rechtsgrundlage für Betretungsverbot
Aber geht das überhaupt so einfach? Das Landratsamt Oberallgäu teilt mit, dass es für ein Betretungsverbot keine Rechtsgrundlage gebe. Ebenso sieht das der Bad Hindelanger Tourismusdirektor, Max Hillmeier, und verweist auf die bayerische Verfassung. Dort heißt es in Paragraph 141, dass Staat und Gemeinde dazu verpflichtet sind, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten.
Parkplätze dichtzumachen, um Tagestourismus unattraktiv zu machen, hält Hillmeier für keine Lösung: „Auch wenn wir keine Parkplätze zur Verfügung stellen würden, hätte der Bürger trotzdem ein freies Betretungsrecht“, erklärt er. So sieht das auch der Bürgermeister der Tourismushochburg Oberstdorf, Klaus King. Durch ein Sperren der Gemeinde-Parkplätze verlagere man den Andrang nur auf andere Flächen. „Lieber leite ich die Tagestouristen“, sagt er. Anders als die Stellplätze der Gemeinde sind allerdings die Parkplätze der Bergbahnen durchaus gesperrt. Dennoch sei Oberstdorf „nicht übermäßig stark“ von den Tagesausflüglern betroffen. „Es hat sich hier gut verteilt“, sagt King.
Bereits am Dienstag vergangener Woche hatte sich der bayerische Innenminister, Joachim Herrmann, zum Thema geäußert und ebenfalls auf die Verfassung und „das Recht auf freien Genuss der Natur“ verwiesen.„Die Menschen dürfen wandern gehen, sie dürfen spazieren gehen“, hatte Herrmann im Bayerischen Rundfunk gesagt und noch beteuert: „Wir sehen im Moment keinen Anlass, weitere Verbote zu erlassen.“
Betretungsverbot: Tourismuschefin beruft sich auch Katastrophenfall
Constanze Höfinghoff hingegen bezieht sich auf das Infektionsschutzgesetz. Immerhin sei der Katastrophenfall ausgerufen und dann würden „höhere Gesetze“ gelten. Allerdings nimmt sich die Tourismuschefin im selben Satz noch zurück und betont, dass sie „keine Kommunalrechtlerin“ sei und nicht wisse, ob ein Betretungsverbot umsetzbar sei. Höfinghoff ist erst seit November in der Oberallgäuer Gemeinde im Amt und war zuvor in St.-Peter-Ording an der Nordseeküste tätig. Dort hatte der Landrat an Pfingsten 2020 ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot für Tagestouristen erlassen. „Und das hat in Schleswig-Holstein gut funktioniert“, schließt die 49-Jährige.
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