Der Messerangreifer von Aschaffenburg wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dieses Urteil der Großen Strafkammer am Landgericht Aschaffenburg verkündete am Donnerstag der Vorsitzende Richter Karsten Krebs. Nachdem alle Prozessbeteiligten noch im Gerichtssaal erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.
Aschaffenburg
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