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Corona-Pandemie
09.01.2022

Was die bayerische Corona-Ampel überhaupt noch bewirkt

Die Belegung der Krankenhäuser ist ein wichtiges Kriterium beim Beschluss von Maßnahmen gegen Corona.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Plus Nicht die Neuinfektionen, sondern die Überlastung der Kliniken sollte der Maßstab für Maßnahmen gegen Corona sein. Doch längst gibt es wieder andere Verordnungen.

Im vergangenen Herbst wollte die Bayerische Staatsregierung im Zuge des Impffortschritts den Bezugspunkt für die geltenden Corona-Regeln ändern: Statt der Anzahl der Neuinfektionen sollte künftig eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems und vor allem der Kliniken der Maßstab für Maßnahmen sein. Am 3. November wurde deshalb eine bayerische „Krankenhausampel“ eingeführt. Die Regelung: Ab landesweit mehr als 1200 neuen stationären Covid-19-Patienten binnen einer Woche oder aktuell 450 Intensiv-Patienten schaltete sie auf „Gelb“. Bei mehr als 600 Intensiv-Patienten in bayerischen Kliniken galt Stufe „Rot“. Beide Stufen waren mit verschärften Corona-Regeln für ganz Bayern verbunden.

Krankenhaus-Ampel in Bayern steht aktuell auf "Gelb"

Bereits wenige Tage später war Stufe „Rot“ erreicht. Erst Anfang Januar wurde die Schwelle wieder unterschritten: Zum Stand Freitag, 7. Januar, notierte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 543 Corona-Intensivpatienten und 309 neue Covid-Patienten binnen einer Woche – also nach der Ampel-Logik Stufe „Gelb“. Eine Lockerung der Corona-Regeln steht damit trotzdem nicht an – und das hat nicht nur mit der beginnenden Omikron-Welle zu tun: Denn die bayerische „Krankenhausampel“ dient aktuell nur dazu, die Auslastung der Kliniken mit Covid-Patienten abzubilden.

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