Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Demo gegen Tanzverbot an Stillen Tagen in München am Gründonnerstag

München
04.04.2023

Demo gegen Tanzverbot: Am Karfreitag soll es Raves und Partys geben

In München soll es am Gründonnerstag eine Demonstration gegen das Tanzverbot an den Stillen Tagen geben.
Foto: Wolfram Kastl, dpa

Am Gründonnerstag wollen 500 Menschen in München gegen ein Tanzverbot an Stillen Tagen demonstrieren. Am Karfreitag darf in der Landeshauptstadt gefeiert werden.

Etwa 500 Menschen wollen am Gründonnerstag mit einem Demonstrationszug durch München ziehen und damit ein Zeichen gegen das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen setzen. Das teilte der Münchner Bund für Geistesfreiheit (bfg) am Dienstag mit. Am Karfreitag darf der bfg nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 ein Musik- und Tanz-Programm in der Landeshauptstadt anbieten. Musiker und Musikerinnen, darunter DJs und DJ-Kollektive, werden ab Mitternacht Raves und Partys in ganz München veranstalten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar sei. Die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo forderte die generelle Aufhebung des Tanzverbots und die Abschaffung der neun Stillen Tage in Bayern.

Ist Tanzverbot an Stillen Tagen in Bayern "aus der Zeit gefallen"?

Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, sagte Tammelleo. Sie betonte aber gleichzeitig, dass Gläubige an Karfreitag des Todes Jesu Christi in Stille und Trauer gedenken sollen und dürfen.

Video: dpa

"Diese Regelung ist aus der Zeit gefallen und muss endlich abgeschafft werden", sagte FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen und sprach sich damit gegen das Quasi-Arbeitsverbot für viele Gastronomen durch das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen aus.

Die kulturpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, Susanne Kurz, ist der Meinung, dass an Stillen Feiertagen vor allem Veranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs gegenüber Sportereignissen benachteiligt werden. Die Fraktion fordere daher "eine Gleichstellung der Kultur und insbesondere des Tanzes", aber keine Abschaffung oder generelle Umstellung – "wohlwissend, dass Feiertage und stille Tage für viele Menschen in Bayern immer noch eine große Bedeutung haben", so Kurz.

In Bayern gibt es neun Stille Tage

Zu den Stillen Tagen im Freistaat zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14 Uhr. An diesen Tagen dürfen keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden. (mit dpa)