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Energie-Härtefallhilfen in Bayern: Beantragung jetzt möglich

Energiepreise

Bayerische Unternehmen können jetzt Energie-Härtefallhilfen beantragen

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    Unternehmen in Bayern können jetzt Energie-Härtefallhilfen beantragen.
    Unternehmen in Bayern können jetzt Energie-Härtefallhilfen beantragen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Ab sofort können Unternehmen in Bayern Energie-Härtefallhilfen beantragen. 62,2 Millionen Euro entfallen in der ersten Tranche des vom Bund freigegebenen Geldes auf den Freistaat. Das teilte das bayerische Wirtschaftsministerium am Montag mit. Welche Unternehmen die Hilfen bekommen und welche nicht, entscheidet eine Kommission aus Vertretern von Wirtschaft, Steuerberaterkammern und Wirtschaftsministerium.

    Die Hilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie Soloselbstständige, Landwirte und Angehörige der freien Berufe. Sie können einen Ausgleich für ihre betrieblichen Energiekosten erhalten, wenn die von ihnen gezahlten Preise mehr als doppelt so hoch sind wie 2021. Zudem müssen die Kosten existenzbedrohend für den Betrieb sein – also der erwartete Jahresgewinn von den Preisen aufgezehrt werden.

    Härtefallhilfe in Bayern: Welche Unternehmen können Antrag stellen?

    Die Härtefallhilfe ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder. Insgesamt stehen Bayern bis zu 233 Millionen Euro zur Verfügung. Die eine Hälfte wird vom Bund, die andere Hälfte vom Freistaat selbst finanziert. Ziel der Härtefallhilfe ist es laut dem bayerischen Wirtschaftsministerium, die Unternehmen und Selbstständigen zu unterstützen, die wegen spezieller Fallkonstellationen in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt werden, "die grundsätzlich aber förderwürdige Fixkosten aufweisen und deren wirtschaftliche Not eindeutig durch die Corona-Pandemie bedingt wurde", so das Wirtschaftsministerium.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Corona-Pandemie eine erhebliche Härte erlitten haben. Dies ist laut dem Ministerium der Fall, wenn sie außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Härtefallhilfe wird nur dann gewährt, wenn andere Hilfsangebote nicht greifen. Der Antrag kann online gestellt werden. Dafür ist entweder ein Elster-Zertifikat oder eine Bayern-ID erforderlich. Aktuell gilt die Härtefallhilfe für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023. Die Höhe der Hilfe unterscheidet sich von Fall zu Fall.

    Härtefallhilfe: Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger übt Kritik

    Laut dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kämen die Hilfen "spät – hoffentlich nicht zu spät für viele Unternehmen". Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung. "Was bei den Corona-Hilfsprogrammen nur wenige Tage gedauert hat, hat bei der Energie-Härtefallhilfe ein halbes Jahr gedauert." Es sei viel Zeit durch einen Streit über die Nutzbarkeit von Holz, Hackschnitzeln und Pellets vergeudet worden. Die Hilfen könnten nun nach Protesten der Länder unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden. (mit dpa)

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