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Fall Alfons Schuhbeck: Insolvenz verschleppt?

Promi-Koch

Wirtschaftsstrafkammer prüft Anklage im Fall Alfons Schuhbeck

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    Alfons Schuhbeck muss sich erneuten Vorwürfen stellen.
    Alfons Schuhbeck muss sich erneuten Vorwürfen stellen. Foto: dpa

    Säße Alfons Schuhbeck nicht bereits in Haft, er müsste einen traurigen Anblick verkraften. Der „König vom Platzl“ wurde er früher genannt, von seiner Münchner Privatwohnung aus hatte er sein ganzes Gastro-Reich im Blick. Heute weht ein kalter Wind über den Altstadt-Platz gleich neben dem Hofbräuhaus. Wer ihn überqueren muss, tut das schnell und mit hochgestülptem Kragen. Über Schuhbecks Eissalon prangt noch sein Name, doch die Fenster sind abgeklebt, davor stapeln sich leere Kisten und Mülltonnen.

    Sein preisgekröntes Restaurant Südtiroler Stuben hat seit zwei Jahren geschlossen. Nur ein roter Aufkleber des weltberühmten Gastroführers Guide Michelin im Fenster zeugt noch davon, dass hier ein Profi seine vielen Fans und Freunde verköstigte.

    Das Platzl sieht traurig aus ohne Schuhbeck - und kein Ort steht mehr für seine Misswirtschaft. Nach der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wartet der heute 75-Jährige im Gefängnis gerade auf einen möglichen weiteren Prozess. Die Staatsanwaltschaft München I beschuldigt ihn der Insolvenzverschleppung in neun Fällen, des Betrugs in vier und des versuchten Betrugs in fünf Fällen. Und das ist längst nicht alles.

    Alfons Schuhbeck soll andere Unternehmen geschädigt haben

    Die Ermittlerinnen und Ermittler haben ihre Akten eingereicht, jetzt muss die Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts sie durchgehen. Gerade laufe das sogenannte Zwischenverfahren, erklärt Laurent Lafleur, Pressesprecher am Oberlandesgericht, auf Anfrage unserer Redaktion. Die Strafkammer prüfe, „ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, also eine Verurteilung nach Aktenlage wahrscheinlicher ist als ein Freispruch“. Danach wird entschieden, ob ein Verfahren eröffnet wird.

    Natürlich gilt für Alfons Schuhbeck die Unschuldsvermutung. Doch die neuen Anschuldigungen sind schwerwiegend. Durch die mutmaßliche Insolvenzverschleppung seien auch zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt worden, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Sie hätten für Schuhbecks - damals offenbar schon zahlungsunfähige - Unternehmen Leistungen erbracht, aber kein Geld erhalten. „Mindestens ein Unternehmen musste daher selbst Insolvenzantrag stellen.“ 

    Kammerjäger sollte Geld an Schuhbeck zurückzahlen

    Einer dieser Geschädigten ist der Kammerjäger Wolfgang Weber aus Markt Rettenbach (Unterallgäu). Er hatte sich um die Schädlingsvorbeugung in Schuhbecks Betrieben gekümmert. Doch mehrere Rechnungen über insgesamt rund 30.000 Euro sind nach wie vor offen. Mehr noch, Schuhbecks Insolvenzverwalter hatte Weber im Juni aufgefordert, seinerseits über 15.000 Euro aus älteren Rechnungen zurückzuzahlen.

    Denn Schuhbeck hätte die Rechnungen gar nicht begleichen dürfen, weil er damals schon insolvent war. „Mit meinem Geld rechne ich nicht mehr, das habe ich längst abgeschrieben“, sagt Weber am Telefon. Er sei vielmehr froh, nichts mehr vom Insolvenzverwalter gehört zu haben. Denn statt die 15.000 Euro zurückzuüberweisen, forderte Weber den Verwalter nach eigenen Angaben schriftlich auf, von seinen Forderungen abzusehen. Seither sei es ruhig. Dass der Koch sich möglicherweise erneut juristisch dafür verantworten muss, Unternehmer wie ihn geschädigt zu haben, verschafft Weber keine Genugtuung. Er hat den Kunden Schuhbeck längst zu den Akten gelegt.

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