Weil es am Terminal 1 mehrere Mängel gab und gibt, musste der Flughafen München Strafe zahlen. Laut Recherchen des Münchner Merkur ist dabei die Rede von einer sechsstelligen Summe. Ein Sprecher des Flughafens bestätigt diese Information am Freitag.
Flughafen München: Auf Beanstandungen durch Behörden folgen Zwangsgelder
Der Münchner Flughafen gilt in Deutschland als einer der sichersten. Im Jahr 2024 gab es dort ein Passagieraufkommen von rund 41,6 Millionen Fluggästen - darunter wohl auch viele Menschen aus dem südlichen Bayern. Sicherheitskontrollen bei Passagieren werden laut Informationen des Flughafens kontinuierlich verbessert und auch sonst achten etwa Streifen vor Ort und Luftsicherheitskontrollkräfte darauf, dass alles seine Ordnung hat.
Ein Bericht der Münchner Zeitung gibt nun jedoch Einblick zu mehreren Mängeln, die am Terminal 1 des Flughafens auftraten. Und zwar geht es dabei um Brandschutzmängel. Demnach soll das Landratsamt Erding und die Airport-Gesellschaft FMG bestätigt haben, dass der Flughafen im Jahr 2023 und 2024 Zwangsgelder in sechsstelliger Höhe bezahlen musste. Aufforderungen des Landratsamts sei nicht immer im gesetzten Zeitraum nachgegangen worden. Derzeit werden die Mängel dem Bericht zufolge beseitigt.

Diese Mängel am Flughafen München werden derzeit noch beseitigt
Konkret sei es laut Angaben eines Sprechers des Flughafens, die er gegenüber der Zeitung machte, um folgende Mängel gegangen. Beispielsweise eine nicht schließende Brandschutztüre oder fehlende Dokumentationsunterlagen für das Terminal. Jedoch betont der Sprecher des Flughafens, dass für Passagiere, Gäste und Mitarbeiter keine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit bestanden habe.
Das Landratsamt sprach wohl genauer über die Mängel und nannte etwa fehlende Typenschilder und Prüfzeichen an Anlagen sowie defekte Leuchtmittel an Fluchtwegen.
Flughafen München: Frühwarnsystem in Absprache mit Landratsamt Erding
Damit solche Situationen in Zukunft nicht mehr entstehen, werde der Brandschutz für den gesamten Campus zukünftig mit dem Landratsamt besprochen und mithilfe eines verbesserten Frühwarnsystems erfasst, bewertet, zügig abgearbeitet und beobachtet, heißt es.
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