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Bald gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Müssen Eltern klagen?

Grundschulen

Bald gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Müssen Eltern klagen?

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    Schon heute werden circa 60 Prozent der Grundschulkinder in Bayern ganztägig betreut. Der Bedarf soll künftig weiter steigen.
    Schon heute werden circa 60 Prozent der Grundschulkinder in Bayern ganztägig betreut. Der Bedarf soll künftig weiter steigen. Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    In Aichach wird es jetzt schon eng am Nachmittag: Die 340 Betreuungsplätze der vier Grundschulen sind voll ausgelastet, teilweise gibt es Wartelisten. Gleichzeitig fehlt pädagogisches Personal, und zwar an Schulen und Kitas. „Da dürfen wir jonglieren“, sagt Hauptamtsleiterin Aurelija Igel mit Blick auf den Herbst. Ab dem neuen Schuljahr haben Eltern von Erstklässlern bundesweit Anspruch auf acht Stunden Betreuung an Schultagen und zum Großteil auch in den Ferien. Ein Ganztagsangebot ist Pflicht – doch wie wird es zur Wirklichkeit?

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