Seit dem 1. November gilt ein neuer Hebammenhilfevertrag. Der Vertrag regelt, wie viel die Hebammen an ihren verschiedenen Aufgabenbereichen verdienen. Er betrifft vor allem Beleghebammen, also freiberufliche Hebammen, die in der Geburtshilfe in Kliniken tätig sind. Beleghebammen decken 80 Prozent der bayerischen Kreißsäle ab.
Wie sieht die Lage der Hebammen bundesweit und in Bayern aus?
Wegen des neuen Vertrags planen Hebammen in der Hälfte aller bundesweit tätigen Beleghebammen-Teams, innerhalb der nächsten sechs Monate zu kündigen. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Hebammenverbands (DHV) hervor. Im Jahr 2018 gab das bayerische Gesundheitsministerium bereits eine Studie in Auftrag, die die Hebammenversorgung im Freistaat untersuchen sollte. Damals berichtete jede zweite Hebamme, dass sie während ihrer Schicht im Kreißsaal mehr als eine Frau gleichzeitig betreuen muss. Dabei halten 71 Prozent der befragten Hebammen eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt für angemessen.
Die Folge des Vertrags könnte sein, dass sich viele Hebammen gegen die Arbeit im Kreißsaal entscheiden. „Wir sehen mit großer Sorge, dass Beleghebammen aus wirtschaftlichen Gründen kündigen oder planen, dies zu tun. Wir befürchten, dass dies regional zu Einschränkungen von geburtshilflichen Leistungen führt, dass Kreißsäle nur eingeschränkt besetzt werden können oder gar schließen müssen“, heißt es vom DHV.
Bringt der Vertrag Verbesserungen für Schwangere?
Die AOK Bayern sieht in dem neuen Hebammenhilfevertrag vor allem eine Verbesserung für die Zeit im Wochenbett. In der Neuerung wurden Pauschalen für die Hebammen abgeschafft. Jetzt bekommen sie die Zeit bezahlt, die sie tatsächlich mit den Müttern und ihren Neugeborenen verbringen. „Davon profitieren sowohl unsere Versicherten als auch Hebammen, da sie sich die Zeit nehmen können, die sie brauchen, ohne die Sorge zu haben, keine Vergütung zu erhalten“, schreibt die Krankenkasse. Ziel sei es, die Geburtshilfe in Bayern dauerhaft zuverlässig zu sichern.
Welche Auswirkungen hat der Vertrag auf die Situation in den Kreißsälen?
Beleghebammen bekommen in Kreißsälen weniger Geld, wenn sie mehr als eine Gebärende gleichzeitig betreuen. Denn der neue Vertrag sieht vor, dass eine Hebamme im Krankenhaus möglichst einer gebärenden Frau zugewiesen ist. „Sie erhalten künftig 80 Prozent des regulären Stundensatzes für die Hilfeleistung an einer Versicherten – kommt eine zweite oder sogar dritte Frau parallel hinzu, erhalten sie für die sogenannte Überwachungsleistung lediglich 30 Prozent des Stundensatzes“, erklärt der DHV. Daraus folgt, dass mehr Hebammen im Kreißsaal gebraucht werden.
Eine zweite Änderung besteht darin, dass künftig auch zwischen stationären und ambulanten Patientinnen unterschieden wird. Freiberufliche Hebammen, die auch in Kliniken tätig sind, dürfen demnach nur noch stationäre Patientinnen betreuen. Für ambulante Patientinnen ist dann der ärztliche Dienst zuständig. Die Deutsche Gesellschaft für Geburtshilfe sieht darin eine Verschlechterung der Versorgungsqualität Schwangerer: „Eine ausschließlich ärztliche Betreuung ambulanter Patientinnen kann zu Verzögerungen führen, insbesondere im Nachtdienst, wenn diensthabende Ärztinnen und Ärzte bereits anderweitig gebunden sind.“
Wie wirkt sich der Vertrag auf andere Hebammenleistungen aus?
Mit dem alten Vertrag war es Hebammen möglich, kurze Fragen per Textnachricht zu beantworten und das abzurechnen. Mit dem neuen ist diese Flexibilität weggefallen und Hebammen können diese Leistung künftig nur noch dann abrechnen, wenn sie zehn Minuten mit der Schwangeren telefoniert haben. Auch bei den Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen gibt es Änderungen. Versäumt eine Frau einen Termin, können Hebammen den nicht mehr privat in Rechnung stellen und erleiden dadurch Verluste. Das Anbieten dieser Kurse könnte sich für Hebammen zukünftig nicht mehr lohnen.
Was sollten schwangere Frauen jetzt beachten?
„Ich glaube, die Frauen müssen sich ganz früh eine Hebamme suchen. Am besten schon wirklich zu Beginn der Schwangerschaft, das war aber schon immer so“, sagt die Hebamme Ina Küster. Die 39-Jährige arbeitet in der Nähe von Düsseldorf als freiberufliche Hebamme. Sie rät dazu, sich wegen möglicher Personalengpässe auch schon am Anfang der Schwangerschaft Gedanken zu machen, wie und wo man gebären möchte. Bei errechneten Geburtsterminen, die in die Sommerferien, auf Weihnachten oder Ostern fallen, sollte man mit Schwierigkeiten bei der Betreuung durch eine Hebamme rechnen, sagt Ina Küster.
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