Es ist eine unerwartete Kehrtwende und für Missbrauchsbetroffene ein hart erkämpfter Erfolg: Der Freistaat Bayern will nun doch eine landesweite Aufarbeitungskommission. Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hatte bislang, selbst zum Unverständnis von Parteifreunden, darauf beharrt, dass die bestehenden Angebote und getroffenen Maßnahmen ausreichten.
Im vergangenen Sommer erlebte sie dann allerdings etwas, das man als „Klatsche“ bezeichnen muss: Der Sozialausschuss des Landtags unterstützte einstimmig und parteiübergreifend die Petition „Gewalt an Kindern und Jugendlichen entschlossen entgegentreten!“ Es war eine überdeutliche Aufforderung an das Scharf-Ministerium, zu handeln.
„Wichtiger und längst überfälliger Schritt“
Das tut es jetzt, wie in der jüngsten Sitzung des Ausschusses am Donnerstag bekannt wurde. Das weitere Vorgehen: Nächstes Jahr soll eine landesweite Kinderschutzkommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen eingerichtet werden, in der „relevante Akteure“ vertreten sind – von Betroffenen über Ärzte bis hin zu Abgeordneten. Über die genaue Zusammensetzung des Gremiums werde ab Herbst beraten, hieß es.
Der Münchner Anwalt Martin Pusch, der an der Erarbeitung mehrerer unabhängiger Missbrauchsgutachten für katholische Bistümer beteiligt war und die Petition unterstützt, sprach von einem „wichtigen und längst überfälligen Schritt“. Richard Kick, Sprecher des unabhängigen Betroffenenbeirats im Erzbistum München und Freising und Mitinitiator der Petition, sagte unserer Redaktion: „Dass sich der Freistaat nun bewegt, ist auch ein Erfolg des beharrlichen Engagements vieler Betroffener.“ Nach Jahren des Stillstands komme endlich Bewegung in die Debatte um Verantwortung, Aufarbeitung und Prävention. „Entscheidend wird sein, ob Unabhängigkeit, Transparenz und echte Beteiligung von Betroffenen jetzt auch konsequent umgesetzt werden.“
Betroffene: Nach Jahren des Stillstands komme endlich Bewegung in die Debatte
Gabriele Triebel, religionspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, sagte auf Anfrage: „Es ist jetzt wichtig, in einen offenen Prozess mit den Betroffenen zu gehen und eine Kommission zu schaffen, die allen gerecht wird und eine echte Aufarbeitung leistet.“ Die Kommission solle auch nicht am Landesjugendamt, sondern als Stabsstelle am Sozialministerium angesiedelt werden, „damit sie immer klar im Blick der Staatsregierung ist“.
Betroffene, Initiativen und auch Experten kämpfen seit Jahren dafür, dass der Freistaat Bayern eine wesentlich stärkere und aktivere Rolle bei der Aufklärung und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt und Missbrauch in allen Bereichen der Gesellschaft übernimmt. Im November 2024 starteten sie schließlich die Petition an den Bayerischen Landtag.
Freistaat Bayern müsse seiner „Schutzpflicht“ nachkommen
Der Freistaat müsse seiner „Schutzpflicht“ nachkommen, erklärten sie und forderten neben der Einsetzung einer „Unabhängigen Bayerischen Aufarbeitungskommission“ unter anderem einen landesweiten Betroffenenrat sowie einen Fonds zur Finanzierung der Aufarbeitung und Unterstützung von Betroffenen. Zentral sei ein „Bayerisches Aufarbeitungsgesetz“ zur klaren Regelung von Kompetenzen und Zuständigkeiten.
In Bayern wie in anderen Bundesländern mangelt es an einheitlichen Strukturen bei Aufklärung und Aufarbeitung. Diese würden, so die Hauptkritik, den Organisationen überlassen. Während die Kirchen relativ weit sind, stehen Verbände, Vereine oder Kommunen – etwa als Träger von Kinderheimen – teils erst am Anfang. Oder nicht einmal dort.
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