Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland fährt allen voran das Land Bayern einen nach wie vor harten Kurs gegen Konsumenten. Das bekommen diese selbst im größten Park Deutschlands zu spüren: Der Freistaat hatte über die Bayerische Schlösserverwaltung durchgesetzt, dass in staatlichen bayerischen Parks und damit auch im Englischen Garten nicht gekifft werden darf - oder genauer gesagt - das nur im nördlichen Teil der Grünanlage erlaubt ist. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Dieser behandelt das Thema erneut. Zwei Männer haben Klage eingereicht.
Kiffen im Englischen Garten: Was erlaubt die Bayerische Schlösserverwaltung?
Bereits im Juli dieses Jahres hatte sich das Gericht mit dem Thema Kiffen im Englischen Garten näher auseinandergesetzt, ebenjenen nördlichen Bereich als grüne Zone für den Konsum freigegeben. Die Landesregierung hatte über die Bayerische Schlösserverwaltung, die für Schlösser, Burgen und auch Gartenanlagen zuständig ist, mit ihrer Parkanlagen-Verordnung dafür gesorgt, dass Cannabis-Produkte in den Parks verboten sind.
Das Gericht sah im Juli einen Einwand gegen das Verbot bestätigt und hob es vorläufig für zumindest den nördlichen Bereich des Gartens auf. Dennoch gebe es eine ganze Reihe an Fragen, die es weiter zu klären gelte. Die Allgemeinheit werde zumindest im Norden durch das Kiffen nicht belästigt, hieß es in der Begründung.
Das geht zwei Männern aus dem Münchener Umland, die nun eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht haben, offenbar nicht weit genug: Sie setzen sich demnach, so berichtet unter anderem die Deutsche Presseagentur (dpa), dafür ein, dass das Verbot komplett fällt. Für den Englischen Garten – und im Erfolgsfall für alle weiteren bayerischen Parks.
Gericht behandelt Kiffen im Englischen Garten: Was fordern die Kläger?
Emanuel Burghard ist einer der beiden Kläger. Aus seiner Sicht seien die Kontrollen im Park seit der Teillegalisierung nicht weniger, sondern ausgerechnet mehr geworden. Dabei hätten die Ordnungshüter seit Jahrzehnten offenbar im Zweifel ein Auge zugedrückt - doch das sei nun vorbei, befindet er dpa-Angaben nach. Ein pauschales Verbot für den Park könne er nicht nachvollziehen.
In der Verhandlung der Hauptsache soll es nun darum gehen, ob das Kiffen überall im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten erlaubt ist. Ihren Ansatz hatten die beiden Kläger bereits im Juli erläutert: Strengere Regeln des Landes schlössen aus ihrer Sicht die Regelungen im Bundesgesetz aus, wie das Gericht im Nachgang zur ersten Verhandlung berichtete. Wie ein Gerichtssprecher formuliert, gibt es bei der Verhandlung am Montag unter anderem folgende Punkte zu besprechen:
- Ist ein landesrechtliches Verbot des Cannabis-Konsums auf bestimmten öffentlichen Flächen rechtlich möglich?
- Wie sind die Gefahren des Passivkonsums von Cannabis im Außenbereich?
- Zudem müssten die „örtlichen Verhältnisse der Parkanlagen im Hinblick auf deren sehr unterschiedliche Nutzung untersucht werden“.
Zum Auftakt am Montag ging es um diese und weitere Fragen. Ein Urteil gab es nicht, könnte aber laut Prozessbeobachtern noch in diesen Tagen fallen.
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