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Bei der Speicherung von IP-Adressen geht es nicht voran - dabei wäre das so wichtig

Kommentar Von Uli Bachmeier
15.03.2023

Deutsche Sicherheitsbehörden dürfen keine IP-Adressen speichern. Dabei ist das eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Ermittlung von Online-Sexualstraftätern.

Es ist schon kurios, dass deutsche Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Kinderpornografie auf die Ermittlungen einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation angewiesen sind. Völlig unverständlich aber ist, dass bei der Speicherung von IP-Adressen nichts vorangeht. Alle 16 Innenminister der Länder und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sind sich einig, dass dies die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Ermittlungen von Sexualstraftätern wäre, die digitale Netze zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nutzen.

Die IP-Adressenspeicherung würde den Verfolgungsdruck erhöhen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mahnt das zu Recht immer wieder an. Es gibt keinen Grund, auch keinen datenschutzrechtlichen, warum eine IP-Adresse anders behandelt werden sollte als eine Telefonnummer. Es wäre ein Leichtes, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Tätern auf die Spur zu kommen, ohne in die Grundrechte von Bürgern einzugreifen. Dann könnte, wie die hohe Aufklärungsquote der bekannt gewordenen Straftaten in Bayern zeigt, ein erheblicher Verfolgungsdruck entstehen. Es ist, wie schon Bert Brecht sagte: Man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht.

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