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Kommunalwahl in Bayern: Wann treten die neuen Bürgermeister ihr Amt an?

Kommunalwahl 2026

Wann treten die neuen Bürgermeister ihr Amt an?

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    Einige Bürgermeister und Landräte sind abgewählt. Doch wann genau erfolgt der Wechsel im Chefsessel?
    Einige Bürgermeister und Landräte sind abgewählt. Doch wann genau erfolgt der Wechsel im Chefsessel? Foto: Alexander Kaya

    Die Kommunalwahlen in Bayern sind vorbei, die Ergebnisse stehen fest. Zwar haben sich noch nicht alle mit ihnen abgefunden, dennoch ist klar: In den Gemeinden und Landkreisen treten bald neue Gremien und Mandatsträger ihr Amt an. Doch wann genau erfolgt der Wechsel?

    Wann treten die neuen Bürgermeister ihr Amt an?

    Ein Blick ins bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (BayGLKrWG) liefert die Antwort. Dort heißt es: „Die Amtszeit einer ersten Bürgermeisterin oder eines ersten Bürgermeisters oder einer Landrätin oder eines Landrats beginnt am Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der bisher das Amt innehabenden Person.“ In der Regel geschieht das zum Stichtag 1. Mai.

    Es gibt jedoch Ausnahmen – etwa in der Millionenstadt München. Der bisherige Oberbürgermeister Dieter Reiter zog sich nach der Wahl mit den Worten „Das ist heute der letzte Tag meiner politischen Karriere“ zurück. Aus dem Rathaus hieß es, er sei bis auf Weiteres wegen Herzproblemen krankgeschrieben. Sein Nachfolger Dominik Krause leitete daher schon am Mittwochvormittag die erste Stadtratssitzung nach seinem Wahlsieg. Der offizielle Amtsantritt an der Stadtspitze ist dennoch für Mai geplant.

    Was passiert mit den abgewählten Kandidaten?

    Die finanzielle Absicherung für abgewählte oder ausgeschiedene Amtsträger ist klar geregelt. Ob und in welcher Höhe die Zahlungen ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab.

    Hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben in Bayern in der Regel erst nach entsprechend langer Amtszeit - häufig nach zwei Amtsperioden - Anspruch auf ein Ruhegehalt. Ob nach dem Ausscheiden noch eine weitere berufliche Tätigkeit aufgenommen wird, kann den Versorgungsanspruch oder die Höhe beeinflussen. Für ehrenamtliche Bürgermeister sieht das bayerische Recht den sogenannten Pflichtehrensold vor, wenn sie etwa mindestens zwölf Jahre (bei Dienstunfähigkeit zehn Jahre) in derselben Gemeinde im Amt tätig waren, das 60. Lebensjahr vollendet oder dienstunfähig sind und keine andere Versorgung aus dieser Tätigkeit besteht. Zusätzlich kann eine Gemeinde einen freiwilligen Ehrensold bis zu gesetzlich begrenzten Höchstbeträgen gewähren.

    Für den langjährigen Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter bedeutet das: Nach zwölf Jahren im Amt hat er Anspruch auf ein Ruhegehalt, dessen Höhe sich an seinem bisherigen Einkommen orientiert.

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