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Kritik an vielen Ausnahmen: Wassercent macht Wasser in Bayern teurer

Landespolitik

Landtag beschließt umstrittenen Wassercent – Das sind Gewinner und Verlierer des neuen Gesetzes

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    Verteidigt den nun beschlossenen Wassercent gegen heftige Kritik von Kommunen, Verbänden und Umweltschützern: Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler).
    Verteidigt den nun beschlossenen Wassercent gegen heftige Kritik von Kommunen, Verbänden und Umweltschützern: Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Das Bayerische Wassergesetz ist verabschiedet, der Wassercent als Zusatzabgabe auf den Wasserverbrauch kommt: Der Landtag stimmte am späten Mittwochabend mit der Regierungsmehrheit von CSU und Freien Wählern der Vorlage der Staatsregierung zu.

    „Gewinner dieses Gesetzes sind die Bürgerinnen und Bürger“, beteuerte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) in einer hitzigen Landtagsdebatte - weil mit dem Gesetz die Wasser-Versorgung dauerhaft sichergestellt werde.

    CSU: Wassercent ist „kein Strafgeld, sondern ein Lenkungsinstrument“

    Der Wassercent sei zudem „kein Strafgeld, sondern ein Lenkungsinstrument“, erklärte die CSU-Politikerin Tanja Schorer-Dremel: „Wer Grundwasser nutzt, soll einen fairen Beitrag zu dessen Schutz leisten.“

    Das Gesetz sieht allerdings viele Ausnahmen für den Wassercent sowie den Verzicht auf verpflichtende Wasserzähler für Landwirtschaft und Industrie vor. Dies stieß bei Verbänden, Kommunen und Umweltschützern bereits im Vorfeld der Landtagsdebatte auf scharfe Kritik.

    „Entweder zahlen alle oder es zahlt keiner“, forderte der Grüne Christian Hierneis im Landtag. Das Gesetz schreibe nun aber eine Ungleichbehandlung fest. Die Grünen behalten sich deshalb sogar eine Verfassungsklage vor.

    Im Grundsatz sieht das Gesetz eine einheitliche Entnahme-Gebühr von zehn Cent pro Kubikmeter für alle Wasser-Verbraucher vor - doch es gelten viele Sonderregeln. So gibt es eine Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr. Privatpersonen profitieren davon jedoch nicht: Die Freimenge gilt nur für Wasserversorger, Zweckverbände und Nutzer eigener Brunnen sowie für die Industrie. Bei einem durchschnittlichen privaten Wasserverbrauch von knapp 140 Litern pro Person und Tag soll die Belastung der Privathaushalte bei rund fünf Euro pro Kopf und Jahr liegen. Fällig wird der neue Wassercent ab 1. Juli 2026.

    Zudem werden für bestimmte Wassernutzungen gar keine Gebühren erhoben, etwa für Entnahmen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für die Wasserversorgung von Nutztieren, die Fischerei, zum Kühlen von Industrieanlagen oder für die Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen.

    Der CSU-Umweltpolitiker Alexander Flierl rechtfertigte die Ausnahmen: „Wichtig war, dass durch den Wassercent keine Wettbewerbsverzerrung entsteht“, erklärte er. Die nun gefundene Lösung für die Abgabe sei „maßvoll, gerecht und praxistauglich“.

    Gemeindetags-Präsident: Verzicht auf Wasserzähler „staatliche Aufforderung zum Betrug“

    Das Gesetz schreibt zudem keine Messungen für die gewerbliche Wasserentnahme vor. Es genügt „die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser“. Dass der Wasserverbrauch nicht einmal durch Wasserzähler belegt werden muss, „ist in meinen Augen eine staatliche Aufforderung zum Betrug“, kritisierte Bayerns Gemeindetags-Präsident Uwe Brandl (CSU) im Gespräch mit unserer Redaktion. Die Sonderregeln für Industrie und Landwirtschaft nennt Brandl zudem „ungeheure Klientelpolitik“.

    Flierl wies die Kritik seines CSU-Kollegen scharf zurück: Diese sei „inhaltlich falsch, unlauter und an den Haaren herbeigezogen.“ Auch Brandls Befürchtung einer schleichenden Privatisierung der Wasserversorgung in Bayern sei völlig unbegründet, so Flierl: „Wasser bleibt ein öffentliches Gut, das Gesetz eröffnet keinerlei Privatisierungsmöglichkeit“, beteuerte er. Städte und Gemeinden sehen dagegen durch Öffnungsklauseln etwa in Krisenfällen die Wasserversorgung als kommunale Kernaufgabe in Gefahr und drohen ebenfalls mit einer Verfassungsklage.

    Das neue Wassergesetz regelt aber nicht nur die Einführung des Wassercents. Beim Hochwasserschutz sollen Städte und Gemeinden künftig nur noch 20 Prozent der Kosten tragen anstatt bisher bis zu 50 Prozent. Technische Hochwasserschutzmaßnahmen sollen zudem als überragendes öffentliches Interesse bei der Planung bevorzugt werden. Umweltschützer befürchten deshalb Interessenkonflikte mit dem Naturschutz.

    Für Kritik sorgt auch, dass in Wasser- und Bodenverbänden organisierte Landwirte künftig oberflächennahes Wasser etwa aus Uferfiltrat unbegrenzt und kostenfrei entnehmen dürfen. Dies benachteilige kleinere nicht organisierte Betriebe, befürchtet etwa der Landwirtschaftsverband AbL. Dort vermisst man auch Regelungen zum besseren Wasserrückhalt in der Fläche.

    Im Landtag kritisierte der Grünen-Abgeordnete Patrick Friedl, dass die Förderung von Grundwasserneubildung oder die Renaturierung von Mooren als Reaktion auf zunehmende Trockenheit und Klimawandel in dem Gesetz keine Rolle spielten. Auch die erwarteten rund 70 Millionen Euro jährlich aus dem Wassercent würden wohl nicht für solche Anpassungsmaßnahmen verwendet werden, befürchtet er: Im neuen Haushaltsplan bis 2027 finde sich dafür jedenfalls „kein Extra-Geld“.

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