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  3. Landtagswahl 2023: Förderung – und dann? Die Kommunen und der Rechtsanspruch auf Betreuung

Landtagswahl 2023
30.09.2023

Förderung – und dann? Die Kommunen und der Rechtsanspruch auf Betreuung

Momentan gibt es nur einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, ab August 2026 haben zudem die ersten Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

Plus Ab August 2026 wird an Grundschulen ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Umsetzen müssen den die bayerischen Kommunen – die haben noch andere Probleme.

Eineinhalb Jahre ist es her, da erhielt Iris Harms plötzlich eine Hiobsbotschaft. Die Bürgermeisterin von Kühlenthal im Kreis Augsburg erinnert sich noch ganz genau: Ihr Kollege aus Westendorf hatte schlechte Neuigkeiten. Weil seine Kinderkrippe so ausgelastet sei, könne sie ab dem nächsten Krippenjahr, also ab September 2022, keine Kinder mehr aus Kühlenthal aufnehmen. Ein halbes Jahr blieb Harms nach diesem Anruf, um für die Kinder ihrer Gemeinde eine Lösung zu finden.

Die 49-jährige Iris Harms ist seit 2014 ehrenamtliche Bürgermeisterin von Kühlenthal, der kleinsten Gemeinde im Augsburger Land – gemessen an der Einwohnerzahl.
Foto: Gemeinde Kühlenthal

Um zu verstehen, warum die Nachricht des Westendorfer Bürgermeisters Harms in die Bredouille brachte, ist Folgendes wichtig: Für jedes Kind ab einem Jahr – und bisher bis zum Eintritt in die Grundschule – gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Eltern können sich im Zweifel einen Krippen- oder Kindergartenplatz einklagen. Umsetzen müssen diesen Rechtsanspruch die Städte, Märkte und Gemeinden, in denen die Familien leben.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

01.10.2023

Es ist doch schon ein Irrsinn, welche Qualifikationen an jemanden gestellt werden, nur weil er Kinder im Vorschulalter betreuen will. Wieso und mit welcher Zweckbindung wird hier ein fast schon universitärer Abschluss gefordert, wenn andererseits millionenfach Mütter ohne Studium und spezieller fachlicher Aus- und Weiterbildung ihre Kinder umfassend und vollkommen erziehen. Man sollte sich dringend wieder auch die Wurzeln und Notwendigkeiten eines jeden Berufes bzw. Tätigkeit besinnen und nicht irgendwelche gehirnakrobatische Wünsche umsetzen wollen. Die derzeitige Situation spiegelt doch nur wieder, dass Kinder bereits als Kleinkinder Bildung, Ausbildung, prägendes Verhalten, etc. indoktriniert werden soll. Von morgens bis abends in der Kita, zum Schlafen zu den Eltern und dann wieder in die Kita. Läuft das nicht so in der Praxis?

02.10.2023

Sie setzen hier Bildung mit Indoctrination gleich. Aber Bildung ist ein Grundbedürfnis von Kindern. Natürlich muss eine Kita Kindern die Möglichkeit geben, etwas zu lernen und sich weiter zu entwickeln. Und natürlich braucht es dafür eine gute Ausbildung des Personals. Unnötig halte ich aber die Barrieren, von einem pädagogischen Beruf in den anderen zu wechseln. Wer Grundschulkinder betreuen und ausbilden darf, sollte auch bei kleineren Kindern eingesetzt werden können. Dazu reicht m. E. eine Umschulung mit Grundlagen und etwas Praxis. Hier wird es in der Tat mit den Anforderungen übertrieben.

01.10.2023

Unglaublich finde ich, wie schwer es interessierten Menschen bei diesem Mangel an Kita- Personal gemacht wird, sich als Fachkraft weiter zu bilden. Zwar wurden durch das Sozialministerium verschiedene Maßnahmen für Quereinsteiger aufgelegt, wenn man sich die aber genauer ansieht, sind die Hürden so hoch, dass es für die meisten Interessenten sehr unattraktiv sein dürfte, diesen Weg zu gehen. Ich erlaube mir mal, mich selbst als Beispiel zu nehmen : Ich unterrichte als Religionspädagogin seit 25 Jahren an der Grundschule habe lange auch in der außerschulischen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Ich verfüge über ein pädagogisches Studium (4 Jahre) und ein Referendariat. Wenn ich Erzieherin werden will, muss ich eine Weiterbildung von 15 Monaten mit diversen Prüfungen durchlaufen, um als "Fachkraft mit besonderer Qualifikation" angestellt zu werden. Dazu braucht es aber eine Sondergenehmigung und der Einsatz ist nur an der einen genehmigten Kita möglich. Dort muss ich weitere 5 Jahre arbeiten, um einen Antrag auf vollständige Anerkennung als Erzieherin stellen zu können. Ob der genehmigt wird, weiß man vorher nicht. Das heißt: Ich habe 6 Jahre Ausbildung und 25 Jahre Berufserfahrung und muss mich weitere 6,5 Jahre beweisen, um mich als Erzieherin frei auf dem Markt bewerben zu können. Ich bin wirklich dafür, dass in der Kita nur qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt wird. Aber warum einem der Wechsel zwischen verschiedenen pädagogischen Fachrichtungen so schwer gemacht wird, begreife ich nicht. Welche Lobby verhindert hier die Flexibilität?