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Laut Berichten unterbricht Alfons Schuhbeck seine Gefängnisstrafe: Das ist wohl der Grund

Starkoch

Alfons Schuhbeck laut Berichten aktuell auf freiem Fuß

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    Der Starkoch soll laut Medienberichten am Münchner Platzl gesehen worden sein, wo Schuhbeck mehrere Restaurants und Unternehmen betrieb.
    Der Starkoch soll laut Medienberichten am Münchner Platzl gesehen worden sein, wo Schuhbeck mehrere Restaurants und Unternehmen betrieb. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Starkoch Alfons Schuhbeck ist aktuell nicht im Gefängnis. Das berichtete die Bild und zeigte Fotos von einem Mann mit Mütze, Mundschutz und Sonnenbrille am Münchner Platzl. Dort hatte der Unternehmer und Fernsehkoch mehrere Restaurants und Geschäfte betrieben. Im Jahr 2023 wurde Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Konkret ging es laut dem Gerichtsurteil um eine Summe von rund 2,3 Millionen Euro. Der Starkoch habe mehr als 1000 Mal Geld aus den Kassen seiner Restaurants verschwinden lassen. Dafür nutzte er offenbar ein eigens angefertigtes Computerprogramm.

    Seit 2023 sitzt Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Im August 2023 trat Schuhbeck die Haftstrafe an. Insgesamt wurde er zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Koch müsste deshalb eigentlich noch bis Oktober 2026 im Gefängnis sitzen. Wie Bild und die Münchner tz berichteten, sei Schuhbecks Freigang aber nicht mit einem sogenannten Promibonus zu erklären. Immer wieder wird den Haftvollzuganstalten vorgeworfen, Prominente bevorzugt zu behandeln. Auch gebe es keinen Zusammenhang zum Geburtstag des Starkochs. Am 2. Mai wurde Schuhbeck 76 Jahre alt.

    Stattdessen sollen gesundheitliche Gründe hinter den Fotos am Platzl stecken. In München nehme Schuhbeck demnach dringende ärztliche Untersuchungen vor, die aus der Haft heraus nicht möglich gewesen sein. Zuletzt saß er in der JVA Landsberg am Ammersee ein. Dem Münchner Merkur bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft: „Herr Schuhbeck befindet sich derzeit nicht in Haft, da die weitere Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe von Herrn Schuhbeck aus gesundheitlichen Gründen bis zum Anfang Juni 2025 in jederzeit widerruflicher Weise unterbrochen wurde.“

    Schuhbeck wieder vor Gericht: Im Juni erwarten den Starkoch neue Vorwürfe

    Wie es mit der Haftunterbrechung des Starkochs weitergeht, ist aber unklar. Im Juni muss sich der 76-Jährige einer weiteren Anklage stellen. Die Staatsanwaltschaft München wirft ihm Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung, Betrug und versuchten Betrug vor. Unter anderem soll Schuhbeck in mehreren Fällen staatliche Coronahilfen mit falschen Angaben beantragt und das Geld nicht für die angegebenen Unternehmen verwendet haben. Zusammen mit anderen Unterstützungen und Subventionen soll sich Schuhbeck auf diese Weise insgesamt 460.000 Euro erschlichen haben. Dem Starkoch drohen deshalb zusätzlich mehr als fünf Jahre Haft.

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    1 Kommentar
    Maria Reichenauer

    Schuhbeck steht wie jedem anderen Strafgefangenen Urlaub zu. (§ 13 StVollzG). Auch ärztliche Behandlung kann zur Unterbechung der Haft notwendig sein. Ich verstehe also nicht so ganz, warum das so aufgebauscht wird, nur weil der Gefangene Herr Schuhbeck ist.

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