Die Bundespolizei hat am Montag, 9. März, einen Mann am Flughafen München festgenommen, gegen den ein Haftbefehl aus dem Jahr 2022 vorlag. Der 60-Jährige kam am Vormittag mit einer Maschine aus Bangkok an, heißt es in einem entsprechenden Bericht der Bundespolizeidirektion München. Das vier Jahre alte Urteil des Amtsgerichts Nürnberg gegen ihn hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten vorgesehen – wegen Untreue.
Bundespolizei nimmt Mann am Flughafen München fest – keine Vermögensabschöpfung
Ob sich der Mann damals nach Thailand abgesetzt hatte, konnte ein Sprecher der Bundespolizei am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion nicht sagen. Auch Angaben darüber, ob dem Gesuchten klar war, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, wollte der Sprecher nicht machen, führte aber aus, dass es immer wieder Fälle gäbe, in denen Personen behaupten, nichts dergleichen gewusst zu haben.
Festgenommen wurde der Mann „direkt nach dem Aussteigen“. Anschließend brachten ihn die Einsatzkräfte in die Justizvollzugsanstalt Landshut. Eine außerdem vorgesehene Vermögensabschöpfung von über 50.000 Euro konnten die Beamten nicht durchführen, da „der Mann nach eigenen Angaben über keinerlei pfändbares Vermögen verfügt“, wie es in dem Bericht heißt. Eine Vermögensabschöpfung soll Werte aus kriminellen Machenschaften einziehen, um zu gewährleisten, dass sich diese nicht „lohnen“.
Aufmerksam auf die Einreise des Mannes wurden die Behörden laut Sprecher durch sogenannte Passenger Name Record-Daten (PNR). Diese Daten müssen Fluggesellschaften bei grenzüberschreitenden Flügen an das Landeskriminalamt weiterleiten, erklärt die Bundespolizei online. Sie beinhalten vor allem den Namen der Reisenden und die zeitlichen Daten des Fluges. Im vorliegenden Fall wäre der Verurteilte aber auch ohne PNR-Daten den Sicherheitskräften spätestens bei der Passkontrolle aufgefallen, erläuterte der Sprecher.
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