
Umstrittene Masken-Deals waren legal: Das sagen Nüßlein und Sauter zum BGH-Urteil

Plus Das oberste Gericht hat entschieden: Beide Politiker dürfen ihre Provisionen behalten. Nüßlein ist die Enttäuschung über seine frühere Partei noch immer anzumerken.
Zweimal war Alfred Sauter bislang als Zeuge in den Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre geladen. Zweimal berief er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht und demonstrierte mit beiden Händen in den Hosentaschen maximale Gelassenheit, wo andere Schweißausbrüche hätten. Das entspannte Auftreten des langjährigen CSU-Politikers und berüchtigten Strippenziehers gründete auf dessen Überzeugung, mit der lukrativen Vermittlung von Masken-Deals nichts Illegales getan zu haben. Nun hat es Alfred Sauter – und mit ihm der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein – schwarz auf weiß und höchstrichterlich.
Das Anbahnen der umstrittenen Geschäfte und das Kassieren von hohen Provisionen waren legal. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt und damit die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft München verworfen. Derartige Aktivitäten von Politikern fallen demnach nicht unter das Verbot der Bestechung oder Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Sauter, Nüßlein und ihre Geschäftspartner dürfen damit nicht nur die Millionen-Provisionen für die Beschaffung von Corona-Masken zu Beginn der Pandemie behalten. Mit dem Beschluss haben die Richter sie praktisch von allen strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Auch wenn es nicht strafbar war - es ist einfach schäbig sich an der Not anderer zu bereichern.
Vor allem wenn man schon so viel Geld und Besitz hat wie diese beiden.
Moralisch sind diese Menschen nur schwer ertragbar.
Den Bayern täte gut daran, den Jahrzehnte-alten CSU-(Führungs)Filz mal aufzubrechen!
Einfach mal woanders sein Kreuzchen machen, auch wenns so Manchen schwer fällt, diese unkontrollierte Zuckung im Handgelenk beim Ausfüllen des Wahlzettels zu kontrollieren!
Ich habe mich mit dem rechtlichen Background der Maskendeals nicht befasst. Allein vom Rechtsempfinden her ist die höchstrichterliche Entscheidung ein Unding. Auch wenn Abgeordnete nebenher auch noch Geschäftsleute sein können und sollen, so kann es doch wohl nicht sein, dass sie in einer Angelegenheit des nationalen Interesses nicht in erster Linie oder gar ausschließlich für das Wohl des Volkes agieren - wie sie sich ja per Amtseid verpflichtet haben - sondern zumindest auch für die eigene Tasche. Man ist dann ja zumindest befangen, wenn man einen Kontakt herstellt zu einem Entscheidungsträger und das Produkt empfiehlt. Und was genau stünde eigentlich im Wege, zwar die Provision anzunehmen - sie aber dann an den Bundeshaushalt weiter zu reichen?
Es gibt überhaupt keine Rechtfertigung, sich an einem nationalen Notstand zu bereichern, nur weil man zufällig jemand kennt oder in einer maßgeblichen Position ist.
Was ich auch nicht verstehe? Warum genau brauchte man damals eigentlich Mittelsmänner? Das Gesundheitsministerium suchte händeringend Masken - da hätte man doch auch ein Bewerberportal schalten können, oder?
Hier wurde Geld ohne Ende rausgeworfen, für das sich niemand rechtfertigen muss. Für die an Long Covid Leidenden und jämmerlich Krepierenden hat man nicht einmal 30 Mio um Medikamente, die wirksam sind, aber noch nicht zugelassen, durch anerkannte Studien allgemein einsetzbar zu machen. DAS ist die nächste Sauerei.
Was für eine katastrophale "Recht"-sprechung. Nicht alles was recht ist auch gerecht und anständig!
Diese Art von Reflektiertheit ist bei vielen Politiker:innen aber leider nur rudimentär vorhanden. Da werden die Damen und Herren vom Volk gewählt und alimentiert und dann kassieren sie noch zusätzlich dadurch ab, dass sie in diese Position gewählt wurden. Entweder mit vorliegenden Maskendeals oder spätestens, wenn sie kurz nach ihrer politischen Laufbahn auf fragwürdige Posten in der Wirtschaft wechseln.
Da besteht Handlungsbedarf im Gesetzestext, damit sich diese Art von "Volksvertretern" nicht weiter ihr Mandat vergolden können!
Gott sei Dank,
haben dies beiden "sauberen Herren" in der CSU künftig nichts mehr zu sagen, siehe dazu was der jetzige neuen General-Sekrätär sagt.
>>CSU-Generalsekretär Martin Huber erteilt solchen Spekulationen auf Nachfrage eine Absage: „Der juristische Freispruch macht die moralische Schuld nicht wett.“ <<
Auch hier wäre meiner Meinung nach ein Partei-Ausschlussverfahren, zumindest für den Herrn Sauter (der Herr Nüsslein, hat das ja schon selber vollzogen) angebracht wegen "Rufschädigung der CSU"
Was für ein katastrophales Signal. Da besteht eine Gesetzeslücke, die dafür verantwortliche Politiker in ihrer Funktion als Legislative nicht schließen (wollen?), mit Hilfe derer sie sich schamlos bereichern können. Und das nutzen diese als angebliche Verantwortliche für unsere Gesellschaftsordnung dann zum Teil auch schamlos und geldgierig aus, um dann am Ende gar noch zu behaupten nichts falsch gemacht zu haben. Pfui Teufel für solch eine Heuchelei. Wen wundert es dass das dann entweder zur Politikverdrossenheit oder gar zum Erstarken extremer Parteien führt, die keiner haben will.
Wo bleiben die Idealisten moralisch Integeren und Vorbilder in der Politik? Sind die alle ausgestorben?
Das Urteil ist ein falsches Signal. Die Selbstbereicherung von manchen Politikern, schadet dem sozialen Gefüge und auch der Moral.