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Oktoberfest: Gericht: Agentur darf keine Reservierungen für Tische auf der Münchner Wiesn verkaufen

Oktoberfest

Gericht: Agentur darf keine Reservierungen für Tische auf der Münchner Wiesn verkaufen

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    Ein Gericht machte einem Anbieter von Tisch-Reservierungen einen Strich durch die Rechnung.
    Ein Gericht machte einem Anbieter von Tisch-Reservierungen einen Strich durch die Rechnung. Foto: Charisius, dpa

    Noch steht nicht einmal endgültig fest, ob das Münchner Oktoberfest in diesem Jahr wieder stattfindet, doch allein der Gedanke daran treibt so manchem Händler offenbar Tränen der Vorfreude in die Augen – oder zumindest seine Preisvorstellungen für die Reservierung eines der begehrten Tische in einem Wiesnzelt in die Höhe.

    Wer sich jedenfalls im Internet über die Kosten für eine solche Reservierung informieren will, stolpert schnell über Angebote, die selbst leidenschaftlichen Wiesnbesuchern – und die sind bekanntlich hohe Preise gewohnt – Kopfschütteln bereiten. Für mehrere tausend Euro lassen sich im Netz Tische in diversen Zelten reservieren.

    Nun haben Wiesnwirte in ihrem Kampf gegen teils teure Zweitverkäufe von Tischreservierungen zumindest einen Etappensieg vor dem Landgericht München I erzielt. Dieses hatte darüber zu entscheiden, ob eine Agentur Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu verkaufen dürfe. Deren Wirte hatten die einstweilige Verfügung gegen die Agentur erwirkt, diese hatte Widerspruch eingelegt – und scheiterte jetzt damit vor der auf Wettbewerbssachen spezialisierten 4. Kammer für Handelssachen am Landgericht.

    Ein Tisch in der Ochsenbraterei für 3299 Euro

    Das aktuelle Angebot sei irreführend und verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da die Agentur ihren Kunden zumindest zum Zeitpunkt der Bestellung keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung verschaffen könne, urteilte das Gericht. Die Agentur dürfe Tischreservierungen nur dann als solche verkaufen, wenn sie über die erforderlichen Einlassunterlagen verfüge und diese den Käufern zur Verfügung stellen könne. Das könne sie jedoch nicht, da eben noch nicht einmal feststehe, ob das Münchner Oktoberfest nach zweijähriger Corona-Zwangspause dieses Jahr überhaupt stattfinde.

    Im vergangenen Oktober hatte das Landgericht in einem anderen Fall auf Klage einer Wiesnwirtin einer Agentur den Online-Handel mit Reservierungen verboten. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren.

    Die Entscheidung, ob das Oktoberfest dieses Jahr stattfindet, soll spätestens im Mai fallen. Das hatte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) unlängst angekündigt. Zuvor hatte er Zweifel angemeldet, ob es richtig sei, die Wiesn trotz des Krieges in der Ukraine zu veranstalten. (mit dpa)

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