Im Verfahren vor dem Jugendschöffengericht in Würzburg schweigt zu den Tatvorwürfen. Das ist das Recht des Angeklagten. Gleichwohl steht der eher kleinlaute Auftritt des AfD-Landtagsabgeordneten im Prozess deutlich im Widerspruch zu der Inszenierung, die er und seine Unterstützer außerhalb des Gerichtssaals betreiben.
Der 24-jährige AfD-Politiker, der seit 2023 dem Bayerischen Landtag angehört, ist unter anderem wegen Volksverhetzung, Nötigung und Geldwäsche angeklagt. Vorwürfe, die er vor Prozessbeginn immer wieder zurückwies. Und so ruft Daniel Halemba, unmittelbar bevor die Verhandlung am 7. Januar beginnt, gemeinsam mit Dubravko Mandic, einem seiner Anwälte, Journalistinnen, Journalisten und Kameraleute im Foyer des Würzburger Strafjustizzentrums zusammen, um Erklärungen abzugeben.
In vorbereiteten Statements beklagen Halemba und Anwalt Mandic, ein Anwalt der rechten Szene, im Gerichtsgebäude einen „politischen Prozess“. Die CSU-Staatsregierung habe den AfD-Abgeordneten lediglich angeklagt, um die größte Oppositionspartei im Land zu „kriminalisieren“.
Staatsanwalt: Aussagen wie auswendig gelernt
Nach den Prozesstagen äußert sich Halemba regelmäßig in den Sozialen Medien. Auch dort ist der Ton gesetzt: Der 24-Jährige schreibt von „Willkürverfahren“, das ihn „nicht besiegen“ werde, die Verhandlung sei ein „Witz“. Die Aussagen von Zeugen interpretiert er regelmäßig so, dass sie zu seiner Erzählung von der Unschuld passen.
Prozessbeobachter wundern sich derweil, dass viele dieser Zeugenaussagen, die Halemba und seine Anwälte als entlastend bewerten, wie abgesprochen klingen. Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch, der Vertreter der Anklage, wirft einem Zeugen während der Verhandlung sehr direkt ein „auffälliges Aussageverhalten“ vor. Er habe seine Sätze „entlang einer Perlenkette“ vorgetragen – also wie auswendig gelernt.
Die Angaben mehrerer AfD-Parteifreunde, die als Zeugen geladen sind, unterscheiden sich jedenfalls teilweise diametral von früheren Äußerungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft, bei AfD-Treffen und in internen Chats, die auch dieser Redaktion vorliegen.
Anwalt als Verteidiger und Zeuge: „Straftaten“ oder alles halb so schlimm?
Da ist Rechtsanwalt Thomas Bayer – in einer ungewöhnlichen Doppelrolle. Einst hat er Strafantrag wegen Nötigung, Erpressung und Sachbeschädigung gegen Halemba und den 29-jährigen Mitangeklagten gestellt. Sie hätten ihn im Mai 2023 nächtens mit Sturmklingeln, Grölen, Klopfen und Tritten gegen die Tür angeblich zum Öffnen seiner Kanzleiräume in Würzburg zwingen wollen.
Nicht nur gegenüber den Ermittlern, auch gegenüber Parteifreunden belastete der Anwalt die nächtlichen Besucher. In einem AfD-internen Chat schrieb Bayer explizit von „Straftaten“.
Jetzt im Prozess wird Bayer als mutmaßlich Geschädigter im Zeugenstand befragt, zugleich vertritt er den Mitangeklagten als Verteidiger. Polizeibeamte hätten ihn damals zur Anzeige überredet, behauptet der studierte Jurist. Dabei sei alles halb so schlimm gewesen. Er habe an jenem Abend nur seine Ruhe haben wollen. Die von ihm angezeigten Schäden an der Tür könnten auch älteren Datums sein.
Später spricht Bayer nebulös von einem „innerparteilichen Machtkampf“, an dem er sich seinerzeit beteiligt habe. Details dazu nennt er nicht. Einige Wochen vor dem mutmaßlichen Vorfall vor seiner Kanzleitür hatte Bayer in einer E-Mail an den AfD-Landesvorstand gegen die jetzigen Angeklagten gewettert. Das Schreiben liegt der Redaktion vor.
Bayer berichtet darin von einer falschen eidesstattlichen Versicherung, zu der die beiden ein heute 57 Jahre altes AfD-Mitglied gedrängt haben sollen, um eine innerparteiliche Konkurrentin Halembas „auszuschalten“. Außerdem ist in der Mail von Unregelmäßigkeiten bei Halembas Kandidatenkür vor der Landtagswahl die Rede.
AfD-Mitglied: Vom Zeugenstand in den Würzburger Stadtrat?
Ob die vor Gericht zur Schau gestellte Harmonie unter den AfD-Kollegen etwas mit der anstehenden Kommunalwahl zu tun habe, will Richterin Gudrun Helm wissen. Bayer verneint. Auffällig ist gleichwohl, dass der Anwalt gerade für den aussichtsreichen Platz vier der AfD-Liste für den Stadtrat in Würzburg nominiert worden ist. Halemba selbst führt die Liste an.
Auch der 57-Jährige, der – wie er im Zeugenstand sagt – „dummerweise“ damals die eidesstattliche Erklärung mit Vorwürfen gegen die angebliche Halemba-Konkurrentin erst unterschrieben und später aus „Mitleid mit der hochschwangeren Frau“ dies zurückgezogen hat, entlastet Halemba vor Gericht.
Bei einem Parteitag hatte er, wie ein Video zeigt, noch schwer gegen den Abgeordneten und dessen „unerträgliche Machenschaften“ gegenüber Parteifreunden gewettert. Jetzt will er sich nicht mehr so recht daran erinnern. Er habe seinerzeit Stimmung gegen Halemba machen wollen, sagt der 57-Jährige. Inzwischen steht er auf Platz drei der AfD-Liste für den Würzburger Stadtrat.
Ob solcher Hickhack in seiner Partei normal sei, wird der unterfränkische AfD-Chef Richard Graupner im Zeugenstand gefragt. „Das kommt häufiger vor“, antwortet der Landtagsabgeordnete. Es werde in der Partei eben „mit Ellenbogen gearbeitet“, das sollte man „nicht zu ernst nehmen“.
Angeklagter und Zeuge: Gemeinsam aus dem Gericht in die Mittagspause
Auch der Student, den die Anklage als Opfer einer Nötigung durch Halemba und den Mitangeklagten sieht, ist ein AfD-Parteifreund. Dass ihn die Beschuldigten einst mit Drohungen gedrängt hätten, bloß nicht gegen Halemba auszusagen, bestreitet er. Wie dann die Staatsanwältin und eine Kripo-Beamtin zu der Einschätzung kämen, er sei bei einem Verhör „völlig von der Rolle“ gewesen, habe gezittert und offensichtlich massiv unter Druck gestanden, kann der 24-Jährige nicht erklären. Stattdessen wirft er den Ermittlerinnen vor, sie hätten ihn zu einer Aussage gegen Halemba genötigt.
Daniel Halemba nickt bei solchen Angaben zufrieden. Gemeinsam mit dem Zeugen geht es in die Mittagspause. Es habe sich gezeigt, schreibt der Abgeordnete später in den Sozialen Medien, „wie absurd und politisch motiviert die Vorwürfe gegen mich sind“.
Der Prozess wird an diesem Donnerstag, 29. Januar, fortgesetzt.
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