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Oktoberfest München: Unseriöse Verkaufspraktiken im Visier der Justiz

München

Tischreservierungen für das Oktoberfest: Unseriöse Anbieter jetzt auch im Visier der Justiz

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    Ein Gericht hat dem überteuerten Zweitverlauf von Wiesn-Plätzen einen Riegel vorgeschoben.
    Ein Gericht hat dem überteuerten Zweitverlauf von Wiesn-Plätzen einen Riegel vorgeschoben. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Das Oktoberfest in München ist ein Publikumsmagnet. Das alljährliche Event ist so beliebt, dass es im Visier unseriöser Anbieter steht. So warnen die Stadt München, Wiesnwirte und Verbraucherschützer vor völlig überzogenen Internet-Angeboten für Tischreservierungen. Denn damit lässt sich ordentlich Geld verdienen.

    In einem Fall gibt es jetzt ein Gerichtsurteil. Das berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung. Eine Eventagentur hatte 2024 sechs Plätze an einem Zehnertisch inklusive Verzehr im Festzelt Ochsenbraterei für 1730 Euro angeboten. Den Käufern sei damit fälschlicherweise suggeriert worden, Anspruch auf die Plätze zu haben, so das Landgericht München.

    Oktoberfest in München: Unseriöse Wucher-Angebote sorgen für Ärger

    Jedoch allein die Festwirte der Bierzelte dürfen Oktoberfest-Reservierungen ausgeben, wie es auf der Webseite der Stadt München heißt. Viele Wirte regeln zudem laut BR24 in ihren AGBs, dass Reservierungen nur gültig sind, wenn sie direkt bei ihnen vorgenommen wurden.

    Das Landgericht München hat der Eventagentur heuer verboten, weitere Tischreservierungen anzubieten. In dem Fall von 2024 soll es sich laut SZ um einen Testkäufer der Ochsenbraterei gehandelt haben. Die Ochsenbraterei vergibt auf einem eigenen Portal die Reservierungen, gebunden an einen Mindestverzehr, wie es auf der Webseite heißt. Der Süddeutschen Zeitung zufolge hätte dort der Preis für zehn Personen 2024 eine Mindestabnahme von 597,80 Euro betragen.

    Landesgericht München hält Vorgehen von Eventagentur für unzulässig

    Brisant: Die Eventagentur hatte sogar noch vor Beginn der Ausgabe der Wiesntische mit dem Verkauf begonnen. Der Testkäufer wurde laut SZ angewiesen, vor dem Wiesn-Personal nicht zu erwähnen, die Reservierung gekauft zu haben. Zudem teilte die Agentur mit, dass sie die Plätze als „Zweitmarktanbieter“ nicht von den Wirten selbst hätten, sondern von Personen, die dort Tische gekauft hätten. Die namentlich zugeordnete Reservierungsbestätigung könne daher nicht umgeschrieben werden.

    Das Landesgericht München griff durch und befand diese Art des Verkaufs für nicht zulässig. Sollte die Agentur es noch einmal probieren, droht ein Ordnungsgeld von bis zu einer Viertelmillion Euro oder Ordnungshaft für die Betreiber, so die SZ. „Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise“, zitierte BR24 Wiesnchef Christian Scharpf (SPD). Auch Verbraucherschützer warnen schon länger vor solchen Verkaufspraktiken auf dem Oktoberfest.

    Das Münchner Oktoberfest findet 2026 vom 19. September bis zum 4. Oktober auf der Theresienwiese statt. Ein Teil der Plätze in den großen Zelten ist übrigens ohnehin reservierungsfrei, um auch spontanen Gästen den Besuch zu ermöglichen.

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