Jahrelang diskutierten CSU und Freie Wähler über die Einführung eines „Wassercents“ in Bayern. Nun soll die Zusatzabgabe auf den Wasserverbrauch ab Juli 2026 tatsächlich erhoben werden: Das Kabinett von Markus Söder (CSU) verabschiedete am Dienstag einen Gesetzentwurf, der auf einem Kompromiss zwischen CSU und Freien Wählern aus dem vergangenen Dezember fußt.
Söder: Vier-Personen-Haushalt zahlt rund 20 Euro für den „Wassercent“ im Jahr
Demnach soll jeder, der in Bayern Grundwasser oder Tiefengrundwasser nutzt, im Grundsatz pro Kubikmeter zehn Cent Aufschlag an den Freistaat bezahlen. Privaten Haushalten wird der Wassercent über den Wasserversorger in Rechnung gestellt, der die Abgabe an die Kunden umlegt. Söder geht bei einem Vier-Personen-Haushalt von einer jährlichen Belastung von rund 20 Euro durch den Wassercent aus.
Vorgesehen ist jedoch eine Freimenge von 5000 Kubikmetern pro Jahr für Wasserversorger, Wasserzweckverbände oder Besitzer eigener Brunnen etwa in Gewerbe und Landwirtschaft. Damit sollen bei der Zusatzabgabe laut Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) die Kosten für Bau und Unterhalt der Brunnen berücksichtigt werden.
Die Nutzung von Oberflächenwasser oder Uferfiltrat bleibt für die Landwirtschaft kostenlos, ebenso Wasser für das Tränken der Tiere. Ebenfalls kostenlos bleiben Wasserentnahmen der Feuerwehr, für die Fischzucht oder für die Kühlung in der Industrie oder Energieerzeugung. Auch Wasser- und Bodenverbände dürfen Grundwasser zur Bewässerung weiter kostenfrei nutzen. Gleiches gilt für die Wassernutzung zur Energieerzeugung etwa mit Wärmepumpen.
„Vertrauen und Selbstverantwortung“ anstatt gesetzlicher Zählerpflicht
Bei eigenen Brunnen soll es keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern geben. Hier soll bei der Bemessung des Wassercents entweder pauschal die genehmigte jährliche Entnahmemenge oder ein von den Nutzern gemeldeter niedrigerer Entnahmewert zugrunde gelegt werden. Im zweiten Fall soll „der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung“ gelten. Wie die tatsächliche Entnahmemenge jedoch ohne Wasserzähler korrekt geschätzt werden soll, blieb offen.
CSU und Freie Wähler wollten vor allem eine zusätzliche Kostenbelastung der Landwirtschaft durch den Wassercent verhindern. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe dank der 5.000-Kubikmeter-Freigrenze auch in Zukunft weitgehend abgabefrei bleiben, blieb jedoch ebenfalls unklar.
Vereinfacht werden soll zudem die Meldung der gewerblichen Grundwassernutzung mit Hilfe eines „digitalen Wasserbuchs“. Auch alle Wasserrechtsverfahren sollen künftig digital durchgeführt und vereinfacht werden. Für komplexere wasserrechtliche Verfahren sollen künftig zudem nicht mehr die Landratsämter, sondern die Bezirksregierungen zuständig sein, um diese zügiger abzuschließen. Wassernutzungsrechte dürfen ohne das Wissen der zuständigen Behörden auch nicht mehr verkauft oder an private Firmen abgegeben werden.
Bei erwarteten Einnahmen von rund 70 Millionen Euro im Jahr rechnet Glauber mit Verwaltungskosten für den Wassercent von rund fünf Millionen Euro. Das verbleibende Geld soll nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließen, sondern „zweckgebunden ausschließlich für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung“ zur Verfügung stehen. Es gehe vor allem darum, „weniger werdendes Wasser optimal zu verteilen“, erklärte Söder. Für die Sanierung maroder kommunaler Wasserleitungen oder den Ausbau von Wasserspeichern und Bewässerungssystemen sollen die Mittel dagegen offenbar nicht zur Verfügung stehen.
Scharfe Kritik der Kommunen: „Ungleichbehandlung privater Haushalte“
Kritik kommt vor allem von den Kommunen: Private und gewerbliche Wassernutzer müssten gleich behandelt werden, fordert man dort mit Blick auf die Freimenge für eigene Brunnen. Auch die fehlende Pflicht zum Einbau von Wasserzählern stößt bei den Kommunen auf Unverständnis: Alle Wasserentnahmen aus öffentlichen und privaten Brunnen müssten im Sinne der Gleichbehandlung gemessen werden, verlangt Gemeindetags-Präsident Uwe Brandl. Ähnliche Kritik kommt auch von SPD und Bund Naturschutz. „Statt auf mehr Kontrollen setzen wir auf Vertrauen und Eigenverantwortung“, hält CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dagegen. Der Wassercent in Bayern sei „gerecht, fair, einfach und nachhaltig“, findet er.
Bundesweit gibt es den Wassercent bereits in 13 der 16 Bundesländer. Erhoben werden dort bis zu 30 Cent pro Kubikmeter. Der bayerische Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause im Landtag diskutiert und dann bis Ende des Jahres endgültig beschlossen werden.
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