Das Amtsgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 19. August die Anklage gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba zugelassen, teilt das Gericht an diesem Donnerstag mit.
Ab 7. Januar 2026 muss sich der 24-jährige Halemba vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg wegen vorsätzlicher Geldwäsche in drei Fällen, versuchter sowie vollendeter Nötigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung verantworten. Angesetzt sind acht Verhandlungstage.
Keine Anklage wegen des Verwendens von verfassungswidriger Kennzeichen
Nicht zugelassen wurde die Anklage wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dies begründet das Amtsgericht damit, dass der von der Staatsanwaltschaft beanstandete „SS-Befehl“ im Privatzimmer des Angeklagten hing und damit nicht öffentlich verwendet wurde.
Wie berichtet, hatte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg die Verfahrensakten im Dezember 2024 an die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg weitergeleitet. Dieses sollte prüfen, ob es den Fall Halemba wegen des „besonderen Umfangs“ übernehme. Das Landgericht lehnte die Übernahme des Verfahrens aber ab.
Halemba selbst wertet die teilweise Nichtzulassung als „Etappensieg“ und gibt sich zuversichtlich, einen Freispruch zu erreichen.
Halemba will für den Würzburger Stadtrat kandidieren
Der AfD-Politiker, der auf Anfrage bestätigte, dass er als Spitzenkandidat der AfD für die Würzburger Stadtratswahl antreten will, kritisiert außerdem die Terminierung der Hauptverhandlung im Januar 2026.
Die Termine lägen im Kommunalwahlkampf und an Sitzungstagen des Landtags. Beides, die Landtagstermine und seine Kandidatur seien dem Gericht bekannt gewesen. Die formale Nominierung stehe noch aus.
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