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  3. Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Vorwurf der Zensur - Anhaltende Debatte um gelöschte Tweets

Netzwerkdurchsetzungsgesetz
04.01.2018

Vorwurf der Zensur - Anhaltende Debatte um gelöschte Tweets

Sinnvolles Mittel gegen Hetze im Netz oder Zensur? Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorgt für eine hitzige Debatte.
Foto: Jens Büttner (dpa)

Ein neues Gesetz sollte dafür sorgen, Hass und Hetze im Internet zu unterbinden. Doch nachdem bei Twitter mehrere Nachrichten verschwunden sind, ist immer öfter von Zensur die Rede.

Nach der Blockade verschiedener Twitter-Accounts und der Löschung mehrerer Tweets steht das seit Jahresbeginn geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiter in der Kritik. Die von einigen Löschaktionen betroffene AfD beklagte, der Rechtsstaat werde ausgehöhlt.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sprach von "Zensur", weil das Satiremagazins "Titanic" wegen der Parodie auf einen AfD-Tweet ebenfalls zeitweise gesperrt worden war.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte hingegen das umstrittene Gesetz, das von Internet-Portalen wie Twitter, Facebook und YouTube verlangt, strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. Maas erklärte in der "Bild"-Zeitung, Mordaufrufe, Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge seien kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf die Meinungsfreiheit anderer.

Der Kurznachrichtendienst Twitter hatte jüngst den Account von "Titanic" geblockt und einen Tweet gelöscht. Darin hatte das Magazin den Begriff "Barbarenhorden" verwendet und damit eine Nachricht der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert. Die Bundestagsabgeordnete hatte zu Silvester von "barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden" geschrieben, woraufhin Twitter ihren Account für zwölf Stunden sperrte.

Der AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland kritisierte die Neuregelung als "Zensurgesetz" zur Löschung von unliebsamen Meinungsäußerungen: "Privatpersonen, das heißt in diesem Fall Twitter-Mitarbeiter, können und dürfen nicht die Aufgabe von Richtern übernehmen." Auch BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff beklagte, die Plattformbetreiber entschieden "im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit", um mögliche Geldstrafen zu vermeiden. "Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben."

BDZV

Gelöschter Titanic-Tweet

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