Dass Demonstrationen gemeinhin dafür genutzt werden, um einer Meinung Ausdruck zu verleihen, ist bekannt. In Corona-Zeiten kommt es jedoch ganz besonders auf die Art der Meinungsäußerung an, und sei sie noch so subtil. Denn auch, wenn sich Menschen versammeln, um gegen geltende Regeln zu demonstrieren, müssen sie sich dennoch an eben jene Regeln halten. So will es das Gesetz, in diesem Falle die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Denn, was sonst nicht der Rede wert gewesen wäre, ist in Pandemiezeiten eine Straftat.
Dillingen