Trotz des Urteils im Embryonenspende-Prozess bleiben Fragen
Das Amtsgericht Dillingen entscheidet trotz erheblicher Bedenken zugunsten des Netzwerks Embryonenspende. Warum das Thema noch nicht beendet ist.
Es geht um verzweifelte Paare, um unerfüllte Kinderwünsche, gespendete Embryonen und um die ganz grundsätzliche Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens. So dauerte es ziemlich genau eine Stunde, bis Verteidiger Helmut von Kietzell das Grundgesetz ins Spiel brachte. Artikel eins: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Verwunderlich war das für keinen im Gerichtssaal. Die Thematik geht schließlich an die Grundsätze der deutschen Rechtsprechung. Und ausgerechnet das Amtsgericht im beschaulichen Dillingen hatte am Dienstag darüber zu befinden.
Alles dreht sich um die Frage: Wann beginnt das Leben?
Angeklagt waren drei Vorstandsmitglieder des Netzwerks Embryonenspende aus Höchstädt (Kreis Dillingen), zwei Ärzte sowie der Gründer. Sie haben imprägnierte Eizellen, die im Rahmen von künstlichen Befruchtungen übrig geblieben sind, an ungewollt kinderlose Paare vermittelt und ihnen damit die Chance auf ein sogenanntes "Schneeflockenkind" eröffnet. Die vierte Angeklagte, eine Rechtswissenschaftlerin, fehlte krankheitsbedingt, ihr Fall wird eigens behandelt.
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