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Freizeit
20.06.2014

Von wegen privat: Seen sind für alle da

Seeufer darf in Bayern jeder betreten, das garantiere die Verfassung des Freistaates, sagt Christa Marx vom Landratsamt. Das gelte auch, wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befinde.
Foto: Aumiller

Wo im Landkreis gebadet werden darf und wo nicht

Es ist heiß, mit Kind, Kegel und Badesachen lässt sich die Familie an einem herrlichen Seeufer irgendwo im Landkreis nieder. Der perfekte Sommertag kann beginnen. Doch dann taucht der Grundstücksbesitzer auf und versucht, die Erholungssuchenden zu vertreiben. Er will sich selbst ans Wasser legen und legt dabei keinen Wert auf Gesellschaft. Streng verweist er auf das Schild: „Privatgrundstück – betreten verboten.“

Unzählige Seen, Teiche, Weiher und Flussufer locken Sonnenanbeter und Wasserratten in der Region. Doch nur drei Seen im Landkreis Dillingen sind als offizielle EU-Badegewässer ausgewiesen – sie werden nach den Kriterien der Europäischen Union überwacht: der Auwaldsee, der Gartnersee und der Wünschsee. Ebenfalls einmal im Monat untersucht werden der Neuhofsee, der Wasserskisee, die Rossau-Seen (Weisingen), der Badesee bei Schwenningen, der Gemeindeweiher Sontheim und der Schnell-Weiher bei Binswangen. Doch darüber hinaus gibt es viele weitere Seen, deren genaue Anzahl nicht einmal das Landratsamt kennt. Die allermeisten sind entstanden, als Kies ausgebaggert wurde. Und viele Seen befinden sich in Privatbesitz, gehören Vereinen oder Gemeinden. Doch wo ist Baden überhaupt erlaubt?

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