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Höchstädt
21.07.2020

Die letzte Ruhestätte kostet in Höchstädt nun deutlich mehr

Der Höchstädter Stadtrat hat eine neue Satzung für die Friedhofsgebühren beschlossen. Künftig werden alle Kosten auf Stadt und die Stadtteile einheitlich umgelegt. Das bedeutet im ersten Moment eine deutliche Erhöhung. Das Foto zeigt den Höchstädter Friedhof.
Foto: Berthold Veh

Plus Der Höchstädter Stadtrat hat kalkuliert und muss Defizite vermeiden: Das trifft nun die Bürger, vor allem in den Ortsteilen, im ersten Moment hart. Das Umland wehrt sich gegen die neuen Friedhofsgebühren.

Johann Jall spricht von einer „exorbitanten Erhöhung, die schlicht unkorrekt ist“. Siegfried Mayerle findet es „krass“ und sieht nicht ein, warum seine Mitbürger im Dorf das zahlen sollen. Peter Schweyer sagt: „Uns muss niemand subventionieren. Wir haben genug Freiwillige, die die Stadt weniger kosten als die Leistungen des Bauhofs. Aber auf einen Schlag fast 300 Prozent mehr, das geht nicht.“ Es geht. Auch, wenn sich die Umlandfraktion am Montagabend vehement wehrt: Der Höchstädter Stadtrat beschließt eine Friedhofsgebührensatzung, die spätestens im Herbst in Kraft tritt – inklusive einer deftigen Erhöhung für die Friedhöfe der Stadt und der Stadtteile. Bürgermeister Gerrit Maneth erklärt, warum: „Die Erhöhung ist überproportional hoch. Aber wir können nicht anders vorgehen. Seit 2003 wurden sie nicht mehr angepasst. Wir haben dadurch große Defizite.“ Deshalb habe ein Fachmann 2019 begonnen, eine neue Kalkulation auf die Beine zu stellen. Mit dem entscheidenden Ergebnis: Künftig sollen die Stadtteile und die Stadt Höchstädt gleich berechnet und als Einheit betrachtet werden. Sowohl die Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtung als auch die Gebührensatzung sind demnach nun für Höchstädt, Sonderheim, Oberglauheim, Schwennenbach und Deisenhofen gleich. Das, so Bürgermeister Maneth, habe Vor- und Nachteile. Vor allem aber tue die jetzige Erhöhung „auf einen Schlag natürlich weh“. Besonders den Stadtteilen. „Ich verstehe das. Deshalb haben wir auch sofort für 2023 die nächste Kalkulation vorgemerkt. Aber aktuell kann ich nicht anders entscheiden. Das war eine offizielle Prüfung, ich handele mir da keine Rüge oder Ähnliches ein.“

Ein paar Zahlenbeispiele: Ein Familiengrab mit Stirnseite zu den Hauptwegen mit zwei Grabstellen in der Stadt Höchstädt mit Laufzeit 20 Jahre kostet Angehörige nun 1770 Euro. Bisher waren es: 1000 Euro (plus 77 Prozent); ein Platz in der Urnenstelenanlage (15 Jahre) kostet ab Herbst neu 1312 Euro. Bisher: 1200 Euro (plus neun Prozent); das Familiengrab mit zwei Grabstellen für 20 Jahre in Deisenhofen kostet jetzt 1331 Euro. Die Erhöhung macht 831 Euro aus (166 Prozent). In Schwennenbach müssen die Familien nun statt 300 Euro für ein Urnengrab in einer Ringanlage (15 Jahre) 852 Euro zahlen (184 Prozent).

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