Corona-Notbremse: Das ändert sich im Kreis Dillingen
Plus Da ist die Corona-Notbremse des Bundes, dazu die Verordnungen des Freistaats und dann noch die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Dillingen. Was jetzt gilt? Eine Übersicht.
Wer dachte, mit einer bundesweiten Notbremse wird es leichter im Corona-Regel-Dschungel, der irrt. Welche Auswirkungen hat denn nun die Notbremse auf den Landkreis Dillingen und was ändert sich? Wichtig zu wissen ist: Was in Bayern strenger ist als in der bundesweiten Verordnung, gilt weiterhin. Ein Beispiel dafür sind die Schulregeln. Bei den Friseuren wiederum gilt die Bundes-Notbremse.
Schule: In Bayern gilt nicht die Inzidenz 165 wie in der deutschlandweiten Notbremse, sondern weiterhin der Wert 100. Daher ändert sich für die Schüler im Landkreis Dillingen vorerst nichts. Neu ist laut Peter Hurler, Pressesprecher am Landratsamt nur eines: Bislang wurde am Freitag bekannt gegeben, was für die darauffolgende Woche gilt. Das ändert sich nun: Wird drei Tage lang ein bestimmter Inzidenzwert überschritten, ändert sich danach die Lage an den Schule direkt. Sinkt der Wert und bleibt fünf Tage in Folge unter 100, sind entsprechende Öffnungen ebenfalls unabhängig vom Wochentag möglich. Die nächste Woche verläuft für die Schüler im Landkreis Dillingen so wie die vergangene.
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