Corona-Warnwert im Landkreis Dillingen überschritten: das gilt
Das Landratsamt Dillingen hat nach der Überschreitung des Corona-Warnwertes von 35 folgende Allgemeinverfügung erlassen.
Das Landratsamt Dillingen erlässt aufgrund § 28 Abs. 1 IfSG, §25 a Abs. 1 Ziffer 1 und 8 der 7. BayIfSMV, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 desGesundheitsdienstverbraucherschutzgesetzes, § 65 Zuständigkeitsverordnung sowieArt. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz die nachfolgende
Allgemeinverfügung
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