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  3. Landkreis Dillingen: Landkreis Dillingen schränkt Besuchsrechte in den Kliniken und Altenheimen ein

Landkreis Dillingen
14.03.2020

Landkreis Dillingen schränkt Besuchsrechte in den Kliniken und Altenheimen ein

In den Kreiskliniken Dillingen und Wertingen gilt inzwischen ein generelles Besuchsverbot. Nach Rücksprache werden in Einzelfällen Ausnahmen gemacht.
2 Bilder
In den Kreiskliniken Dillingen und Wertingen gilt inzwischen ein generelles Besuchsverbot. Nach Rücksprache werden in Einzelfällen Ausnahmen gemacht.
Foto: Berthold Veh

Das Dillinger Landratsamt setzt in der Corona-Krise die Allgemeinverfügung der Staatsregierung um. In den Kreiskliniken Dillingen und Wertingen gilt ein generelles Besuchsverbot.

Weil für ältere und kranke Menschen eine Infektion mit dem Coronavirus unter Umständen lebensgefährlich sein kann, hat die bayerische Staatsregierung ein weitgehendes Besuchsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime verfügt. Die Kreiskliniken in Dillingen und Wertingen setzen die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zur Einschränkung der Besuchsrechte zum Schutz der Patienten konsequent um, teilte das Landratsamt am Samstagvormittag mit. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 14. März.

Schrell: Schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich schützen

Landrat Leo Schrell sagt: „In dieser Krisensituation gilt es, die gesundheitlich schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich zu schützen.“ Gleichzeitig bittet der Aufsichtsratsvorsitzende der Kreiskliniken die Bevölkerung um Verständnis für die verschiedensten Maßnahmen.

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