Landkreis Dillingen schränkt Besuchsrechte in den Kliniken und Altenheimen ein
Das Dillinger Landratsamt setzt in der Corona-Krise die Allgemeinverfügung der Staatsregierung um. In den Kreiskliniken Dillingen und Wertingen gilt ein generelles Besuchsverbot.
Weil für ältere und kranke Menschen eine Infektion mit dem Coronavirus unter Umständen lebensgefährlich sein kann, hat die bayerische Staatsregierung ein weitgehendes Besuchsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime verfügt. Die Kreiskliniken in Dillingen und Wertingen setzen die Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zur Einschränkung der Besuchsrechte zum Schutz der Patienten konsequent um, teilte das Landratsamt am Samstagvormittag mit. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Samstag, 14. März.
Schrell: Schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich schützen
Landrat Leo Schrell sagt: „In dieser Krisensituation gilt es, die gesundheitlich schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft bestmöglich zu schützen.“ Gleichzeitig bittet der Aufsichtsratsvorsitzende der Kreiskliniken die Bevölkerung um Verständnis für die verschiedensten Maßnahmen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.