Die Arbeiten für die Instandsetzung der Blindheimer Brücke über die Kreisstraße DLG 32 (Petersruhstraße) und der Brücke über den Geh- und Radweg im Kreuzungsbereich An der Bahn/Bahnhofstraße im Zuge der Sanierung der Bundesstraße 16 starten nach Angaben des Staatlichen Bauamts Krumbach am Montag, 2. Juni. Hierfür muss der Verkehr auf der Bundesstraße mit einer Ampelanlage teilweise eingeschränkt werden.
Parallel mit der Fahrbahnerneuerung der B 16 zwischen Blindheim und Schwenningen werden ab kommender Woche die beiden Brückenbauwerke in Blindheim saniert. Im Wesentlichen werden der Fahrbahnaufbau und die Abdichtung der beiden Brücken sowie die stark durch Chlorid geschädigten Bauwerkskappen abgetragen und instandgesetzt. An den Brückenunterbauten werden, wie das Bauamt weiter informiert, kleinere Betoninstandsetzungen durchgeführt. Bei der Kreisstraßenbrücke werden zusätzlich die Brückenauflager und die Kammerwände saniert.
Der Verkehr in Blindheim läuft während der Bauphase
Die Arbeiten erfolgen in halbseitiger Bauweise unter Verkehr. Zunächst werden die Brückenhälften in Fahrtrichtung Höchstädt auf der Nordseite der B 16 in Angriff genommen. Bei der Brücke über die Kreisstraße kann der Verkehr in dieser Bauphase einspurig mit Ampelregelung am Baufeld vorbeigeführt werden. Im Bereich der Geh- und Radwegbrücke wird der Verkehr im Baufeld nach Süden verschwenkt, so dass dieser in beiden Fahrtrichtungen aufrechterhalten werden kann. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf den nordseitigen Brückenhälften (Fahrtrichtung Höchstädt) wird der Verkehr umgelegt und die Instandsetzungsarbeiten auf den südseitigen Brückenhälften (Fahrtrichtung Schwenningen) starten. Die Verkehrsführung erfolgt hierbei analog.
Anfang Oktober wird eine zweiwöchige Sperrung der B16 in Blindheim erforderlich
Voraussichtlich Anfang Oktober 2025 wird für die abschließende Erneuerung der Fahrbahnbeläge auf den Bauwerken eine rund zweiwöchige Sperrung der B 16 erforderlich. Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet in seiner Mitteilung um Verständnis für entstehende Verkehrsbehinderungen und Beachtung der Verkehrssicherungsmaßnahmen. (AZ)
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