„Das Kind soll sterben.“ Trotz der nüchternen Vortragsweise des Staatsanwalts zerschneidet dieser Satz die Luft im Verhandlungssaal. Der junge Mann auf der Anklagebank soll ihn geäußert haben. Und die Liste der Vorwürfe geht noch viel weiter. Er soll seine damalige Ex-Partnerin mehrfach geprügelt und bedroht haben, ihr, als sie schwanger war, in den Bauch geschlagen haben, sie festgehalten und ihr Handy geklaut haben. Doch bei der Urteilsfindung steht das Dillinger Amtsgericht vor einem Problem. Denn die Ex von damals ist heute seine Verlobte.
Der erste Vorfall ereignete sich wohl Ende 2024. Der Angeklagte soll die damals bereits schwangere Frau unter anderem in den Bauch geschlagen haben, in der Absicht, die Schwangerschaft abzubrechen. Dabei soll zum ersten Mal dieser Satz gefallen sein. Laut Anklage folgten fünf weitere Vorfälle. Der Mann, geboren 2001, soll ihr aufgelauert und sie festgehalten, ihre Schlüssel und das Handy weggenommen haben. Einen Tag später kam es wohl zum heftigsten Übergriff: Er packte sie in ihrer Wohnung, schlug ihr zweimal in den Bauch, warf Stühle und zerdepperte eine Glasflasche, warf die Frau gegen die Bettkante, schlug ihr ins Gesicht, zog sie auf dem Boden hinter sich her ins Bad und forderte sie auf, sich das Blut aus dem Gesicht zu waschen. Dabei soll er wieder geäußert haben, das Kind solle sterben. Es folgte ein Verstoß gegen einen Gewaltschutzbeschluss, den die Frau erwirkt hatte, nachdem er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Und der Diebstahl des Handys, welches er einige Wochen später zurückgab.
Die Tradition will, dass sich die beiden verloben
So viel zu den Vorwürfen, die der Staatsanwalt präsentiert. Nun zum Problem, das das Gericht hat: dem Beziehungsstatus der beiden. Die Aussage des Angeklagten beschränkt sich auf die Verlobung Ende Januar. „Wir haben uns versöhnt“, erzählt er und deutet ein Antiaggressionstraining an. Da schreitet jedoch sein Rechtsanwalt, Ulrich Swoboda, ein. Sein Mandant soll sich zu nichts äußern, was mit den Vorfällen zu tun haben könnte. Der Angeklagte erzählt, dass seine Verlobte und er Muslime seien. Und in ihrer Tradition sei ein uneheliches Kind eine „große Sünde“. „Da muss man sich quasi verloben“, sagt er lächelnd.
Eine rein zweckmäßige Partnerschaft scheint das, was die beiden da haben, aber auch nicht zu sein. Im Zeugenstand sagt die Geschädigte, ihr Verlobter habe sich geändert. „Wir haben wieder zusammengefunden.“ Und: „Er hat bewiesen, dass er auch anders sein kann.“ Sie bittet Richterin Andrea Eisenbarth und die Schöffen, dem Angeklagten noch eine Chance zu geben. Zu den Tatvorwürfen will sie sich nicht mehr äußern.
Einen Strafantrag nimmt das mutmaßliche Opfer zurück
Das macht den Nachweis am Ende auch so schwierig: In mehreren dem Mann vorgeworfenen Situationen war nur das Paar anwesend, keine weiteren Zeugen. Auch dürfen die Polizisten, die im Zeugenstand sitzen, auf nichts eingehen, was die Frau in einer Vernehmung gesagt hat, weil sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. Und so bleiben wenige Aussagen entscheidend: die einer Polizistin, die Verletzungen im Gesicht der Frau gesehen hat. Oder die eines Kollegen, der eine Whatsapp-Nachricht der Frau an ihren Bruder gesehen hat, in der sie um Hilfe ruft. Unter anderem heißt es dort: „Er hält mich fest“, „Sag der Polizei, sie sollen mein Haus stürmen“, „Meine letzte Chance“, „Er hat mich geschlagen“. Auch die Einführung dieses Beweismittels versucht Rechtsanwalt Swoboda zu verhindern, was ihm allerdings nicht gelingt. Der Bruder der Geschädigten ist zwar als Zeuge geladen, erscheint aber nicht. Niemand, weder die Beamten noch eine Bekannte der Geschädigten, die einmal die Polizei gerufen hat, hat den Angeklagten vor Ort gesehen. Einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs nimmt die Frau im Gerichtssaal zurück.
Von den Vorwürfen bleibt also am Ende nicht viel übrig – zumindest können sie vor Gericht nicht nachgewiesen werden. Der Staatsanwalt bleibt dabei, dass der Mann die Frau ins Gesicht geschlagen und ihr Handy gestohlen hat. Er fordert eine Strafe von 90 Tagessätzen à 65 Euro. Deutlich darunter liegt die Forderung des Rechtsanwalts. Er sehe keinen Nachweis für die Körperverletzung. Die Aussage der Polizistin reiche dafür nicht aus. Also bleibe der Diebstahl, den sein Mandant eingeräumt hat. Er fordert 30 Tagessätze zu 60 Euro.
Das Schöffengericht geht schließlich einen ganz anderen Weg. Es sieht nicht nur den Tatvorwurf des Diebstahls als gegeben, sondern auch die Körperverletzung und eine Nötigung. Letztere gehe aus der Nachricht, die die Frau an ihren Bruder schickte, hervor. Das Urteil weicht von den Forderungen deutlich ab: 145 Tagessätze zu 60 Euro, insgesamt also 8700 Euro. Damit würde der 25-Jährige als vorbestraft gelten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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