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Dillingen will bei der Altstadt-Sanierung weitermachen

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Dillingen will Altstadt-Sanierung vorantreiben

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    Der Bereich zwischen der Rosenstraße (Bildmitte), inklusive der Schulen, und der Großen Allee (Vordergrund) soll ins Sanierungsgebiet Altstadt aufgenommen werden. Dies bringt Hauseigentümern Vorteile, denn sie können Investitionen in ihre Gebäude steuerlich abschreiben.
    Der Bereich zwischen der Rosenstraße (Bildmitte), inklusive der Schulen, und der Großen Allee (Vordergrund) soll ins Sanierungsgebiet Altstadt aufgenommen werden. Dies bringt Hauseigentümern Vorteile, denn sie können Investitionen in ihre Gebäude steuerlich abschreiben. Foto: Jan Koenen, Stadt Dillingen

    Die Sanierung der Altstadt ist seit Jahrzehnten ein Schwerpunkt in der Dillinger Stadtpolitik. In einem nächsten Schritt soll auch der Bereich zwischen der Rosenstraße und der Großen Allee attraktiver werden. Aufgrund älterer Bausubstanz gebe es auch hier mitunter städtebauliche Missstände. Ebenso soll das Schulareal südlich der Rosenstraße in die Überlegungen einbezogen werden. In der Stadtratssitzung am Montagabend ging es um die Einleitung einer vorbereitenden Untersuchung zur nördlichen Erweiterung des Sanierungsgebiets Altstadt.

    Rechtsdirektor Christoph Röger erläuterte, dass mit der Erweiterung des Sanierungsgebiets Altstadt die Grundlage dafür geschaffen werden soll, dass Hauseigentümer den Aufwand für ihre Projekte steuerlich abschreiben können. Dass die Vorhaben direkt mit Mitteln der Städtebauförderung bedacht werden, sei in diesem Gebiet nicht vorgesehen, sagte Oberbürgermeister Frank Kunz in der anschließenden Diskussion. Reinhold Fisel (FW) erkundigte sich, ob das einstige Stadthotel Convikt nicht in das Gebiet einbezogen werde. Das Kommunalunternehmen, dem das Gebäude gehört, kann Investitionen aber nicht steuerlich abschreiben, hieß es. Zudem liegt das Areal bereits im bisherigen Sanierungsgebiet Altstadt. Wolfgang Düthorn (CSU) wollte wissen, wie es in dem Verfahren um die Auskunftspflichten der Eigentümer, Mieter und Pächter bestellt sei – und ob man für die Beantwortung der Fragen Urlaub nehmen müsse, weil dies wohl mit Aufwand verbunden sei.

    Es ist zunächst eine Bestandsaufnahme in dem Gebiet

    Christoph Röger, Abteilungsleiter für Stadtentwicklung, erklärte, es gehe in dieser vorbereitenden Untersuchung zunächst nur darum, zu schauen, auf welchen Stand das betreffende Gebiet sei. „Wir haben nicht die Sanierungspflicht als Ziel.“ Oberbürgermeister Kunz bezeichnete das Ganze als eine Chance, von der Eigentümer profitieren könnten. Baumaßnahmen könnten in dem Sanierungsgebiet steuerlich abgeschrieben werden. „Wir wollen Anreize schaffen, aber keine Verpflichtung“, betonte der Rathauschef.

    Joachim Hien (Grüne) wollte wissen, ob es Förderungen für Einzelprojekte geben werde. Kunz entgegnete, einen Rechtsanspruch gebe es nur auf die steuerlichen Möglichkeiten der Abschreibung im Sanierungsgebiet. Bei der Förderung liege der Fokus auf der Altstadt, denn dort sei der städtebauliche Mehraufwand für Investoren oft sehr groß. Der Beschluss, eine vorbereitende Untersuchung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Altstadt einzuleiten, wurde schließlich einstimmig gefasst. Weitere Themen:

    Erweiterung Gewerbegebiet Siemensstraße. Das Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung des Gewerbegebiets Siemensstraße hat der Dillinger Stadtrat jetzt nach zwei Jahren abgeschlossen. Die fünfte Änderung dieses Bebauungsplans wurde nun einstimmig als Satzung beschlossen. Das bestehende Gewerbegebiet Siemensstraße im Norden der Stadt in Richtung B16 wird dabei um 43.000 Quadratmeter erweitert – das entspricht in etwa vier Fußballfeldern. 37.000 Quadratmeter Ackerfläche sind neu überplant worden. Dies dürfte aber nicht die letzte Erweiterung bleiben. Oberbürgermeister Kunz berichtete von einer regen Nachfrage nach Gewerbeflächen, die Erschließung sei in vollem Gange. Es zeichne sich bereits jetzt ab, dass die Stadt das Gewerbegebiet nochmals erweitern müsse.

    Oberbürgermeister Kunz: „Es ändert sich nichts.“

    Neue Stellplatzsatzung. Einstimmig hat der Dillinger Stadtrat eine Stellplatzsatzung erlassen. Der Grund dafür: Der Freistaat habe die Frage der Stellplatzpflicht den Kommunen überlassen. Grundsätzlich bestehe für Städte und Gemeinden gar keine Pflicht mehr, Grundstückseigentümern die Ausweisung von Stellplätzen vorzuschreiben, wie Rechtsdirektor Röger erläuterte. Mit der nun vom Dillinger Rat beschlossenen Stellplatzsatzung soll alles beim Alten bleiben, betonte Rathauschef Kunz. „Es ändert sich nichts.“ Wenn ein Eigentümer keine Möglichkeit habe, etwa in der Altstadt Parkplätze an seinem Anwesen zu schaffen, gebe es auch eine Ablösemöglichkeit. Dies liege wie bisher im Ermessen des Stadtrats und sei eine Einzelfallentscheidung.

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